Die Medizinische Universität Wien ist eine gemäß § 4a Abs.3 Ziffer 1
Einkommensteuergesetz spendenbegünstigte Einrichtung.
Ihre Spende ist daher als Sonderausgabe in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung absetzbar. Die Spendenabsetzbarkeit wurde mit 01.01.2017 neu geregelt. Von der Medizinischen Universität Wien erfolgt, wenn Sie dies wünschen, eine direkte Meldung an Ihr Finanzamt.
Dazu benötigen wir folgende Informationen:
- Nachname und Vorname (laut Meldezettel)
- Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
- Wohnadresse