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Selbstorganisierte Auslandsaufenthalte - FREE MOVER

Die Medizinische Universität Wien begrüßt die Mobilität von Studierenden: neben dem ERASMUS-Programm und interuniversitären KOOPERATIONEN besteht dabei auch die Möglichkeit als „FREE MOVER“ selbst organisiert einen Auslandsaufenthalt im 3. Studienabschnitt zu absolvieren.

Bei selbstorganisierten Auslandsaufenthalten ist Folgendes zu beachten:

  • Anerkannt werden nur Auslandsaufenthalte an Universitätskliniken oder Lehrkrankenhäusern.
  • Bei selbstorganisierten Auslandsaufenthalten als FREE MOVER kann die MedUni Wien keine finanzielle Unterstützung anbieten.
  • Außerhalb des Geltungsbereichs der offiziellen Mobilitätsprogramme wie ERASMUS und interuniversitäre KOOPERATIONEN sind Sie in der Regel auf Ihre Eigeninitiative angewiesen. Bei der Vorbereitung eines derartigen Vorhabens kann Ihnen das International Office nur beschränkte Unterstützung bieten, da alle notwendigen Schritte von der Erstinformation über das Studienangebot der gewählten Hochschule bis zur Zulassung von Ihnen selbst vollzogen und im persönlichen Dialog mit der jeweiligen Hochschulverwaltung geklärt werden müssen.
  • Bei selbstorganisierten Auslandsaufenthalten besteht die Möglichkeit der Einhebung von Studiengebühren durch die ausländische Universität.
  • Um sicher zu stellen, dass Ihre im Ausland absolvierten Studienleistungen unmittelbar nach Ihrer Rückkehr an der MedUni Wien tatsächlich anerkannt werden können, ist es notwendig im Vorhinein einen Antrag auf Feststellung zu stellen (Vorausbescheid nach § 78 Abs 5 UG: "Auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, ist im Voraus mit Bescheid festzustellen, welche der geplanten Prüfungen und anderen Studienleistungen anerkannt werden."). Andernfalls besteht die Gefahr, dass aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungssysteme die gewünschte Anerkennung im Nachhinein nicht möglich ist.
    Bitte beachten Sie auch, dass das Anerkennungsverfahren (ohne Vorausbescheid) bis zu zwei Monate dauern kann. Die erfolgreiche Anerkennung als Zulassungsvoraussetzung für Prüfungen bzw. für das KPJ ist jedoch notwendig.
  • Beachten Sie die Anleitung zur Selbsterfassung im Anerkennungsverfahren. 

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