Ordentliche Studierende haben das Recht sich bereits erworbene Studienleistungen für ihr aktuelles Studium anerkennen zu lassen.
Nach dem UG 2002 §78 (1) haben ordentliche Studierende an
- einer anerkannten inländischen oder
- ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
- einer berufsbildenden höheren Schule,
- einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung,
- in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder
- in einem Lehrgang universitären Charakters
die Möglichkeit sich positiv beurteilte Prüfungen bescheidmäßig anerkennen zu lassen, wenn diese Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen gleichwertig sind. Dafür ist Ihr Antrag per e-mail notwendig.
Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 78 Abs. 4 Z2: Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen gemäß Abs. 1 bis 3 ist spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.
Um eine Anerkennung beantragen zu können, müssen Sie als ordentliche:r Studierende:r für die Studienrichtung Humanmedizin zugelassen sein. Zusätzlich müssen dem Antrag auf Anerkennung alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden:
- eine Auflistung aller Lehrveranstaltungen/ Übungen/ Prüfungen/ Lehrinhalte (Dokumente wenn notwendig beglaubigt ins Deutsche übersetzt)
- genaue Angabe der zugehörigen Stundenzahl der Lehrveranstaltungen/ Übungen/ Prüfungen
- Gegenüberstellung der Leistungen (welche Studienleistung ihrerseits wird für die Anerkennung für eine LV/Line im Curriculum an der MUW geboten
Das Formular Ansuchen um Anerkennung mit allen notwendigen Dokumente eingescannt oder als Foto bitte per e-mail über Ihre Studierenden-e-mail-Adresse an margot.schierer@meduniwien.ac.at senden.
Freie Wahlfächer
Die Studierenden des Diplomstudiums Humanmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 15 Semesterstunden zu absolvieren und jeweils mit einer Lehrveranstaltungsprüfung (auch Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter) abzuschließen. D.h. es werden nur Zeugnisse die als Note das Kalkül 1 - 4 eingetragen haben akzeptiert. Davon sind 10 Semesterstunden in Form von Lehrveranstaltungen mit medizinrelevantem Inhalt zu absolvieren (darunter fallen alle von der Medizinischen Universität Wien angebotenen Lehrveranstaltungen; für sonstige Lehrveranstaltungen ist die Anerkennung als medizinrelevant individuell zu beantragen). Weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 Semesterstunden können die Studierenden frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen auswählen.
Das Formular Nachweis der freien Wahlfächer eingescannt oder als Foto bitte per e-mail über Ihre Studierenden-e-mail-Adresse an margot.schierer@meduniwien.ac.at senden.