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Übergangsfristen zur neuen Studienordnung

Für alle Studierenden nach UN 201 gelten mit Einführung der Neuen Studienordnung UN 202 ab Wintersemester 2002/2003 die gesetzlichen Übergangsfristen.

Studierende, die zum Studium der Medizin (UN 201) zugelassen sind und sich im zweiten Studienabschnitt befinden sind berechtigt, die fehlenden Rigorosumsteilprüfungen des zweiten Studienabschnittes bis zum 28.02.2018 abzulegen. 

Studierende, die zum Studium der Medizin (UN 201) zugelassen sind und den zweiten Studienabschnitt absolviert haben, sind berechtigt, die fehlenden Rigorosumsteilprüfungen des dritten Studienabschnittes bis spätestens 31.01.2021 abzulegen. 

Studierende des zweiten bzw. dritten Studienabschnitts des Studiums der Medizin (UN 201), welche die fehlenden Rigorosumsteilprüfungen nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen abgelegt haben, werden automatisch dem Curriculum für das Diplomstudium der Humanmedizin (UN 202) i.d.g.F. unterstellt.


Studienplan UN 201