Für Studierende und MitarbeiterInnen der Medizinischen Universität Wien wurde ein Behinderten-Referat für behinderte und chronisch kranke Menschen eingerichtet.In der Studienabteilung der Medizinischen Universität Wien steht die Behindertenbeauftragte allen Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Aufgaben
Behindertenbeauftragte setzen sich für behindertengerechte Studienbedingungen ein und haben folgende Aufgaben:
- Beratung und Information behinderter und chronisch kranker Studierender in allen Fragen, die im Zusammenhang mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung und Studium stehen, wie beispielsweise finanzielle Förderungen, rechtliche Rahmenbedingungen usw.
- Individuelle Unterstützung in der jeweiligen Studien- bzw. Arbeitsplatzsituation
- arbeiten mit dem Lehrkörper, den Selbstverwaltungsgremien und anderen zuständigen Einrichtungen der Universität zusammen, um Lern-, Prüfungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Belange behinderter Studierender und MitarbeiterInnen berücksichtigen
- sorgen für die Möglichkeit des regelmäßigen Erfahrungsaustausches innerhalb der Universität, z.B. in Form von Arbeitskreisen oder Interessensgemeinschaften
- wirken bei Maßnahmen zur Integration an der Universität mit
- arbeiten mit den für Baumaßnahmen zuständigen Abteilungen zusammen, sie sind initiativ bei der Einleitung baulicher Veränderungen tätig, um damit die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen sicher zu stellen
- wirken bei der behindertenspezifischen Ausstattung der zentralen wissenschaftlichen Dienstleistungseinrichtungen mit
Förderung: Studierende mit einer Behinderung von mindestens 50% haben Anspruch auf ein Behindertenstipendium in der Höhe von € 450,00 pro Semester.
Voraussetzung dafür sind der Nachweis der Behinderung (Ausweis des Bundessozialamtes) und positiv absolvierte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 4 Semesterstunden Anträge sind an die Studien- und Prüfungsabteilung zu richten. Die Antragsfrist endet mit Ende der Nachfrist für die Zulassung (§ 61 Abs. 2 UG 2002) für das darauf folgende Semester.
Das Antragsformular ist hier zu finden:
Abweichende Prüfungsmethoden
Abweichende Prüfungsmethoden
Abweichende Prüfungsmethoden
sind ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung nachweisen können. Ist das Ablegen von Prüfungen im vorgeschrieben Modus aufgrund der Beeinträchtigung nicht chancengleich möglich, können individuelle abweichende Prüfungsmethoden vereinbart werden.
Schritte vom Antrag bis zur eventuellen abweichenden Prüfungsmethode:
- Kontaktaufnahme mit der Behindertenbeauftragten der MedUni Wien
- Terminvereinbarung mit dem:der: Koordinator:in der betroffenen Prüfung/Lehrveranstaltung
Es sollte ein Termin mit Ihnen und dem:der zuständigen Koordinator:in der betreffenden Prüfung/Lehrveranstaltung vereinbart werden. Im Rahmen dieses Termins können Sie mit dem:der Koordinator:in besprechen, warum und inwieweit Ihnen die Ablegung der Prüfung/der Lehrveranstaltung in der vorgesehenen Methode unmöglich ist und ob eine bzw. welche abweichende Prüfungsmethode für Sie in Frage kommt.
- Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und an die Behindertenbeauftragte der MedUni Wien übermitteln
- Antrag wird geprüft
- Der:die Koordinator:in gibt eine fachliche Stellungahme ab
- Entscheidung der Curriculumdirektorin bzw. des Curriculumdirektors
Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn Sie eine Behinderung nachweisen, die Ihnen die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
Das Antragsformular ist hier zu finden:
Modifiziertes Curriculum
Sofern bestimmte Beeinträchtigungen nicht durch abweichende Prüfungsmethoden ausgeglichen werden können, besteht die Möglichkeit, einzelne Inhalte des Curriculums durch Bescheid anzupassen. Durch die individuelle Anpassung eines bestehenden Curriculums soll das Ausbildungsziel dieses Curriculums für Studierende mit einer länger andauernden Behinderung gemäß § 3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes erreichbar gemacht werden. In der individuellen Modifizierung kann zwar auch die Prüfungsmethode geändert werden, die Modifizierung geht aber über diese Möglichkeit hinaus und ist sinnvoll, wenn bei vielen Prüfungen ein Nachteilsausgleich benötigt wird.
Beschränkt wird die Möglichkeit der Modifizierung durch das Ausbildungsziel des Studiums; dieses muss weiterhin erreichbar sein. Das Ausbildungsziel wird primär durch das Qualifikationsprofil des Studiums festgelegt.
Für nähere Informationen und Klärung der bestmöglichen Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer individuellen Situation setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Behindertenbeauftragten der MedUni Wien in Verbindung.