Durchführungsbestimmungen für Universitätslehrgänge und Postgraduelle Programme der Medizinischen Universität Wien
Download: » Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Universitätslehrgänge (nunmehr: „Durchführungsbestimmungen für Universitätslehrgänge und Postgraduelle Programme“) der Medizinischen Universität Wien (Stand: 23.10.2017)
Rektoratsbeschluss zu Punkt 3.9. der Durchführungsbestimmungen für Universitätslehrgänge und Postgraduelle Programme der Medizinischen Universität Wien: Wird die im jeweiligen Curriculum vorgesehene reguläre Studienzeit um mehr als zwei Semester („Toleranzsemester“) überschritten, ist für jedes weitere, darüber hinausgehende Semester ein Verwaltungsbeitrag in Höhe von € 400,-- zu entrichten.
Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien, Studienjahr 2017/18 vom 23.10.2017, 2. Stück; Nr. 2
1. Geltung
1.1. Die vorliegenden Durchführungsbestimmungen gelten für alle von der MedUni Wien veranstalteten Universitätslehrgänge und postgraduellen Programme und werden von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen durch ihre Anmeldung zum Universitätslehrgang bzw. zum postgraduellen Programm anerkannt. (Die Bezeichnung „Universitätslehrgang“ schließt im Rahmen der gegenständlichen Durchführungsbestimmungen die „postgraduellen Programme“ der MedUni Wien sinngemäß mit ein).
1.2. Diese Durchführungsbestimmungen gelten für neu beginnende Teilnehmer/Teilnehmerinnen aller Universitätslehrgänge der MedUni Wien ab Kundmachung. Für die sonstigen Teilnehmer/Teilnehmerinnen, gelten die bisher anzuwendenden AGB der MedUni Wien weiter fort.
1.3. Auf Antrag der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung und Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin können diese neuen Durchführungsbestimmungen anstelle der bisher anzuwendenden AGB übernommen werden.
2. Bewerbung (Anmeldung), Zulassung
2.1. Die Bewerbung (Anmeldung) für die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt grundsätzlich schriftlich mittels Anmeldeformular (erhältlich via Internet oder Universitätslehrgangsbüro) jeweils für den gesamten Universitätslehrgang, sofern keine veröffentlichten Sonderregelungen für bestimmte Universitätslehrgänge bestehen. Die Bewerbung (Anmeldung) ist binnen der auf der Website des Universitätslehrgangs angegebenen Frist an die Lehrgangsleitung des jeweiligen Universitätslehrgangs der MedUni Wien zu richten. Ausnahmen sind mit der jeweiligen Lehrgangsleitung zu vereinbaren. Die Bewerbung (Anmeldung) ist mit der Abgabe des Anmeldeformulars verbindlich. Eine Teilnahmeberechtigung entsteht dadurch jedoch nicht.
2.2. Die Bewerbung (Anmeldung) wird entsprechend den Zulassungskriterien des Curriculums des jeweiligen Universitätslehrgangs geprüft. Bei Erfüllung der jeweiligen Zulassungskriterien werden die Bewerbungen nach Maßgabe der vorhandenen Plätze berücksichtigt. Die Lehrgangsleitung ist berechtigt, nach einem allfälligen lehrgangsspezifischen Auswahlverfahren eine Auswahl zu treffen und Anmeldungen umgehend nach Abschluss des Auswahlverfahrens ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Verständigung über die Zulassung zum jeweiligen Universitätslehrgang erfolgt rechtzeitig in schriftlicher Form.
2.3. Entstandene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anmeldungs- und Auswahlverfahren werden von der MedUni Wien nicht ersetzt.
3. Entrichtung des Lehrgangsbeitrags
3.1. Der Lehrgangsbeitrag ist grundsätzlich binnen 14 Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnungslegung, zur Zahlung fällig. Der in Rechnung gestellte Lehrgangsbeitrag ist jedoch bis spätestens drei Wochen vor Lehrgangsbeginn nachweislich zu entrichten. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrveranstaltungen berechtigt nicht zur Ermäßigung des Lehrgangsbeitrags. In begründeten Einzelfällen können durch die jeweilige Lehrgangsleitung gesonderte Regelungen getroffen werden.
3.2. Der Lehrgangsbeitrag kann in mehreren Teilzahlungen (Ratenzahlung), entrichtet werden. Die Ratenzahlung ist für den/die Teilnehmer/in gegenüber einer Einmalzahlung des Gesamtbetrages mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
3.3. Der ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung) ist generell im Lehrgangsbeitrag für die im jeweiligen Curriculum vorgesehene reguläre Studienzeit (Dauer des Lehrgangs) plus zwei Semester („Toleranzsemester“) inkludiert. Sollte der Lehrgang nicht innerhalb der vorgesehenen Studiendauer abgeschlossen werden, ist der ÖH-Beitrag durch den/die Teilnehmer/in selbst zu entrichten.
3.4. Vom Lehrgangsbeitrag sind die Kosten für die Zurverfügungstellung von Studienunterlagen im üblichen Umfang (z.B. Vortragsunterlagen, Skripten) abgegolten. Darüber hinaus kann die Lehrgangsleitung notwendige Lernunterlagen/Hilfsmittel/Ausrüstung, die von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen selbst zu beschaffen sind, empfehlen.
3.5. Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie sonstige Auslagen der Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind im Lehrgangsbeitrag nicht enthalten.
3.6. Zahlungsbedingungen für Ratenzahlungen sind der Website des jeweiligen Universitätslehrgangs zu entnehmen. Individuelle Zahlungsziele können in begründeten Fällen mit der Lehrgangsleitung vereinbart werden. Die Lehrgangsbeiträge sind umsatzsteuerbefreit.
3.7. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bilden eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme am Universitätslehrgang. Die endgültige Zulassung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen als außerordentliche Studierende durch das Rektorat erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der ersten Rechnung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin.
3.8. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, sämtliche der MedUni Wien entstandenen Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.
3.9. Wird die im jeweiligen Curriculum vorgesehene reguläre Studienzeit um mehr als zwei Semester („Toleranzsemester“) überschritten, ist für jedes weitere, darüber hinausgehende Semester ein Verwaltungsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe vom Rektorat festgelegt und auf der Homepage für Postgraduelle Aus- und Weiterbildung der MedUni Wien veröffentlich wird. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann die wissenschaftliche Lehrgangsleitung in Abstimmung mit dem/der Curriculumdirektor/in Ausnahmeregelungen gestatten. Die Verpflichtung zur Bezahlung des ÖH-Beitrages bleibt von alledem unberührt (siehe Punkt 3.2).
4. Stornobedingungen
4.1. Die Bewerbung (Anmeldung) ist mit der Abgabe des Anmeldeformulars verbindlich (siehe Punkt 2.1)
Eine Stornierung der Bewerbung (Anmeldung) hat schriftlich zu erfolgen, wobei die Form des Einschreibens empfohlen wird. Für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens im Lehrgangsbüro maßgeblich. Bereits bezahlte Lehrgangsbeiträge werden nach Abzug der jeweiligen Stornogebühren (Punkt. 4.2.) rückerstattet.
4.2. Bei Stornierungen der Bewerbung (Anmeldung) oder Abbruch des Universitätslehrgangs fallen folgende Stornogebühren an:
– ab Bewerbung (Anmeldung) bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn: Bearbeitungspauschale in der Höhe von EUR 250,-.
Die Lehrgangsleitung des jeweiligen Universitätslehrgangs ist in begründeten Fällen berechtigt, die Mindestfrist von vier Wochen auf maximal acht Wochen auszudehnen. Die maßgebliche Frist ist auf der Homepage bezüglich des jeweiligen Universitätslehrgangs ersichtlich zu machen.
– ab vier (bzw. max. acht) Wochen vor Lehrgangsbeginn (jedenfalls vor dem ersten Unterrichtstag): Bearbeitungspauschale in der Höhe von EUR 250,- zuzüglich 10% des gesamten Lehrgangsbeitrags.
– bei Abbruch während des 1. Semesters: 50% des gesamten Lehrgangsbeitrags.
– bei Abbruch nach dem 1. Semester: Lehrgangsbeitrag für den gesamten Universitätslehrgang (100%).
Die Stornogebühren sind grundsätzlich binnen 14 Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnungslegung, zur Zahlung fällig. In begründeten Einzelfällen können durch die jeweilige Lehrgangsleitung gesonderte Regelungen getroffen werden.
4.3. Bei Nennung und tatsächlicher Teilnahme eines/einer geeigneten Ersatzteilnehmers/Ersatzteilnehmerin sowie der Entrichtung des Lehrgangsbeitrags durch diese/n entfällt die Stornogebühr. In diesem Fall ist lediglich eine Bearbeitungspauschale in der Höhe von EUR 250,- zu entrichten. Die Aufnahme eines Ersatzteilnehmers/einer Ersatzteilnehmerin nach Beginn des Universitätslehrgangs ist nicht möglich.
4.4. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken oder Teilen des Universitätslehrgangs besteht kein Recht auf anteilige Rückerstattung; es ist der gesamte Lehrgangsbeitrag zu bezahlen.
4.5. Die Ausbildung gilt als abgebrochen, wenn der/die Teilnehmer/in von mehr als 20 % der (Unterrichts-)Stunden pro Lehrveranstaltung/Modul unentschuldigt fern bleibt. Bei entschuldigtem Fernbleiben von mehr als 20% der (Unterrichts-)Stunden pro Lehrveranstaltung/Modul muss der/die Teilnehmer/in die theoretische Ausbildung – nach Maßgabe des Angebots und der verfügbaren Plätze – nachbelegen.
5. Änderung des Lehrgangsprogramms bzw. der Lehrgangsdurchführung / Änderung von Leistungen
5.1. Die MedUni Wien behält sich das Recht vor, die Durchführung des Universitätslehrgangs aus wichtigem Grund (z.B. zu geringe Anzahl an Teilnehmern/Teilnehmerinnen etc.) bis vier Wochen vor Beginn des Universitätslehrgangs abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Im Falle einer Absage wird der bereits bezahlte Lehrgangsbeitrag vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen daraus nicht.
5.2. Das Leistungsprogramm der Universitätslehrgänge wird langfristig geplant und einer ständigen Qualitätskontrolle unterzogen. Die einhergehende Qualitätssicherung erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aufgrund dessen kann es notwendig sein, dass Adaptierungen und Änderungen bezüglich Lehrgangsinhalten, -terminen, -orten und vortragenden oder in der Durchführung und Abwicklung vorzunehmen sind. Dies berechtigt die Teilnehmer/Teilnehmerinnen weder zur Stornierung noch zur Minderung des Lehrgangsbeitrags bzw. zu Schadenersatzansprüchen.
5.3. Sollte eine Lehrveranstaltung durch Krankheit des/der Vortragenden, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignissen ausfallen, ist die MedUni Wien nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten verpflichtet.
5.4. Die MedUni Wien kann die Ermöglichung des Abschlusses des Universitätslehrganges nicht gewährleisten, wenn von dem/der Teilnehmer/in nach Ablauf der im jeweiligen Curriculum vorgesehenen regulären Studienzeit (Dauer des Lehrgangs) verpflichtende Module/Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mehr als 20% der (Unterrichts-)Stunden nicht positiv absolviert wurden. Eine Refundierung bereits bezahlter Lehrgangsbeiträge erfolgt nicht.
6. Copyright
Die Lehrinhalte sowie die im Rahmen eines Universitätslehrgangs bereitgestellten Lernmaterialien sind geistiges Eigentum der MedUni Wien bzw. des Urhebers/der Urheberin oder des Rechteinhabers/der Rechteinhaberin und stehen ausschließlich den Teilnehmern/Teilnehmerinnen des jeweiligen Universitätslehrgangs zur persönlichen Verfügung. Soweit sich nicht aus dem jeweiligen Inhalt der Unterlagen etwas anderes ergibt, ist ein über die freie Werknutzung (z.B. Anfertigung einzelner Vervielfältigungsstücke von einem Werk zum eigenen Gebrauch; Zitieren einzelner Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes etc.) hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes widersprechende Verwendung sämtlicher zur Verfügung gestellter Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der MedUni Wien bzw. des Urhebers/der Urheberin oder des Rechteinhabers/der Rechteinhaberin nicht gestattet.
7. Informationsaustausch / Änderung von persönlichen Daten
7.1. Der Informationsaustausch zwischen der MedUni Wien, den Vortragenden und Teilnehmern/Teilnehmerinnen erfolgt weitestgehend über E-Mail. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen erklären sich bereit, während der Dauer des Universitätslehrgangs für die Zusendung von Informationen, Unterlagen u.ä. einen E Mail-Account zu führen und die E-Mails regelmäßig abzurufen.
7.2. Änderungen der Personendaten sind unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Erfolgt im Änderungsfall keine Bekanntgabe, gelten Schriftstücke als den Teilnehmern/Teilnehmerinnen zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse (E-Mail-Adresse) gesandt wurden.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Universitätslehrgang mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Wertgegenständen, übernimmt die MedUni Wien keine wie auch immer geartete Haftung.
8.2. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Universitätslehrgangs zur Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadenersatzansprüchen seitens der MedUni Wien oder Dritter führen.
8.3. Die MedUni Wien haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der MedUni Wien beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
9. Ausschluss von der Teilnahme
Um das Erreichen der Lehrveranstaltungsziele sicherzustellen, ist die MedUni Wien berechtigt, Teilnehmer/Teilnehmerinnen an Universitätslehrgängen aus wichtigen Gründen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben, mutwillige Störung von Lehrveranstaltungen, Zahlungsverzug) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies berechtigt die Teilnehmer/Teilnehmerinnen weder zur Stornierung noch zur Minderung des Lehrgangsbeitrags (bzw. Rückforderung bereits bezahlter Lehrgangsbeiträge) oder zu Schadenersatzansprüchen.
10. Inkrafttreten
Diese Durchführungsbestimmungen treten mit Kundmachung in Kraft.