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Information für Studierende mit Flüchtlingsstatus aus der Ukraine

Die MedUni Wien bietet ukrainischen Studierenden Unterstützung an, um in Österreich im universitären Umfeld Fuß zu fassen und auch während des Krieges in ihrem Heimatland ihr Studium fortsetzen zu können (im Sinne der Verordnung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene - VertriebenenVO, BGBl II Nr. 92/2022).

Dazu gibt es für die geflüchteten Studierenden – je nach Vorkenntnissen im Studium, Sprachkompetenzen und persönlicher Zielsetzung – mehrere Möglichkeiten:

  • Zulassung zum ordentlichen Studium mit der Möglichkeit eines Abschlusses des Studiums an der MedUni Wien als „Quereinsteiger:in“
  • Neueinstieg in das ordentliche Studium der Human- bzw. Zahnmedizin (Studienstart immer im Wintersemester)
  • Befristete Zulassung zum außerordentlichen Studium im Rahmen einer bilateralen Kooperation / eines Austauschprogrammes
  • Vorstudienlehrgang mit Intensivkursen zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen (Deutsch, Biologie, Chemie, Physik)
  • Befristete Zulassung zum ordentlichen Studium im Rahmen eines Mobilitätsprogramms

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Studierende der MedUni Wien unterstützen als „Buddies“

Im Rahmen der MORE-Initiative an der MedUni Wien unterstützen engagierte Studierende ihre ukrainischen Kolleg:innen als Buddies und eröffnen dadurch neue Perspektiven für geflüchtete Menschen. Die Buddies studieren in derselben Kleingruppe wie die geflüchteten Studierenden und können daher bei der Orientierung im Uni-Alltag, aber auch auf persönlichen Ebenen helfen. Die Vermittlung erfolgt über die Studienabteilung.


Erlass bzw. Rückerstattung des Studienbeitrages

Die MedUni Wien erlässt ukrainischen Studierenden (Staatsangehörigen der Ukraine) den Studienbeitrag für das Wintersemester 2024/25.  
Wurde der Studienbeitrag bereits für das Wintersemester 2024/25 eingezahlt, können ukrainische Studierende einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen. 

Auch wenn der Studienbeitrag erlassen wird, ist die fristgerechte Einzahlung des ÖH-Beitrags für die Zulassung zum Studium bzw. zur Fortsetzung des Studiums erforderlich.


Nostrifizierung eines bereits abgeschlossenen Studiums der Human- oder Zahnmedizin

Wurde in der Ukraine bereits ein Human- bzw. Zahnmedizin-Studium abgeschlossen, können Absolvent:innen einen Antrag zur Anerkennung an der MedUni Wien stellen und erhalten hier auch Beratung und weitere Informationen zur Nostrifizierung (gemäß § 90 UG).


Beurlaubung

Ukrainische Studierende, die bereits an der MedUni Wien studieren und aufgrund der aktuellen Situation in ihrem Heimatland am Studium an der MedUni Wien gehindert sind (z.B. Übernahme zusätzlicher Betreuungspflichten), können einen Antrag auf Beurlaubung gemäß § 67 UG iVm § 13 des II. Abschnittes der Satzung der MedUni Wien stellen.

Kontakt

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Harald Jäger von der Studienabteilung und das International Office gerne zur Verfügung.


Die Möglichkeiten zur Fortsetzung des Studiums bzw. zum Einstieg an der MedUni Wien

Alternativ besteht für Studienwerber:innen, die bereits im Rahmen eines Studiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin an einer ukrainischen Universität mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte erworben haben und ihr Studium an der MedUni Wien fortsetzen bzw. abschließen wollen, die Möglichkeit in das 7. oder ein höheres Semester des jeweiligen Studiums als „Quereinsteiger:innen“ zugelassen zu werden, wenn nach Maßgabe des jeweiligen Curriculums freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar sind.

Studienwerber:innen ohne Vorstudium haben die Möglichkeit, die Zulassung zum ordentlichen Studium der Human- bzw. Zahnmedizin nach den allgemeinen Regelungen über die Absolvierung des Aufnahmeverfahrens (MedAT) zu erlangen. Die Internet-Anmeldung steht vom 01.03.2024 bis zum 29.03.2024 (24:00 Uhr) offen. Für ukrainische Staatsbürger:innen wird die Kostenbeteiligung von 110 Euro rückerstattet.

Ukrainische Studierende, deren Heimatuniversität ein bilaterales Kooperationsabkommen mit der MedUni Wien besitzt können im Rahmen dieser Kooperation befristet an der MedUni Wien zugelassen werden, um ein Kurs- und/oder Famulaturprogramm zu absolvieren. Ziel ist es, die an der MedUni Wien erbrachten Studienleistungen zu einem späteren Zeitpunkt an der ukrainischen Heimatuniversität anrechnen zu lassen.

Bei Fragen diesbezüglich steht das International Office zur Verfügung: exchange-incomings@meduniwien.ac.at.

Zum Zwecke des Besuches einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern kann innerhalb offener Frist eine Zulassung zum außerordentlichen Studium  beantragt werden. Die Zulassung erfolgt befristet und erlischt automatisch. 

Lehrveranstaltungen an der MedUni Wien werden grundsätzlich auf Deutsch abgehalten und erfordern somit in der Regel fachkundige Deutschkenntnisse, idealerweise auf C1-Niveau.

Der Vorstudienlehrgang (VWU) bietet Studienwerber:innen mit nichtdeutscher Muttersprache Intensivkurse zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen (für MedUni Wien: Deutsch, Biologie, Chemie, Physik) an.