Einreise nach und Aufenthalt in Österreich
a) Aufenthalt bis max. 3 Monate
EU/EWR und Schweizer Bürger/innen sind grundsätzlich zu einem Aufenthalt auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten von bis zu drei Monaten berechtigt.
Mehr Informationen und Dokumente:
https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/keine-anmeldepflicht-studentin/
Die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde muss in jedem Fall erfolgen (siehe Absatz zur Anmeldung in Österreich unten).
b) Aufenthalt über 3 Monate
Bei einem Aufenthalt in Österreich über drei Monate Dauer muss binnen vier Monaten persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland eine "Anmeldebescheinigung" beantragt werden.
Eingeschriebene Studierende können die dafür erforderliche Inskriptionsbestätigung im MedUni Wien Studierendenportal "MedCampus" selbständig herunterladen.
Achtung: Die Missachtung dieser Vorschrift kann mit bis zu 250 Euro bestraft werden!
Unabhängig von der Beantragung einer Anmeldebescheinigung muss eine Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde erfolgen (siehe Anmeldung in Österreich).
Mehr Informationen und Dokumente:
https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/anmeldebescheinigung-studentin/
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/ewr/
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/ewr/bescheinigungen/studierender.html
Studierende, die an einem „Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen“ (z.B. Erasmus plus, OeAD-Stipendium) teilnehmen oder für die eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Hochschuleinrichtungen besteht UND die einen gültigen Aufenthaltstitel "Student" eines anderen EU-Mitgliedsstaates (außer Großbritannien, Irland und Dänemark) innehaben, dürfen visumfrei einreisen und sich in diesem Rahmen bis zu 360 Tage in Österreich aufhalten.
Eine Bestätigung darüber, dass der Student an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnimmt oder sein Aufenthalt im Rahmen einer inter-institutionellen Vereinbarung stattfindet, muss von der Gasthochschule ausgestellt werden. Akzeptierte Studierende können sich dazu an das International Office wenden: exchange-incomings@muv.ac.at
Mehr Informationen und Dokumente:
https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/visumfreie-einreise-fuer-studentinnen/
Die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde muss in jedem Fall erfolgen (siehe Absatz zur Anmeldung in Österreich unten).
a) Aufenthalt bis max. 6 Monate
Visum C oder Visum D
Studierende haben die Möglichkeit, für Aufenthalte bis zu sechs Monaten bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Wohnsitzstaat gebührenfrei ein Visum C (für Aufenthalte bis zu 90 Tagen) bzw. ein Visum D (für Aufenthalte von 91 Tagen bis maximal 6 Monate) zu beantragen. Bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen bzw. drei Monaten kann bei Bestehen einer Berechtigung eine visumfreie Einreise erfolgen.
Akzeptierte Incoming Studierende können über die Bewerbungsplattform der MedUni Wien "Mobility-Online" selbständig einen Invitation Letter herunterladen.
Mehr Informationen und Dokumente:
https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/visum-c-oder-visum-d/
Die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde muss in jedem Fall erfolgen (siehe Absatz zur Anmeldung in Österreich unten).
b) Aufenthalt über 6 Monate
Aufenthaltsbewilligung – Student
Studierende, die im Rahmen eines Unions- oder multilateralen Programms mit Mobilitätsmaßnahmen oder einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Hochschulen an einer österreichischen Hochschule studieren, können eine "Aufenthaltsbewilligung – Student" erhalten.
In den meisten Fällen muss der Antrag auf eine "Aufenthaltsbewilligung – Student" bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Wohnsitzstaat gestellt und abgewartet werden.
Akzeptierte Incoming Studierende können über die Bewerbungsplattform der MedUni Wien "Mobility-Online" selbständig einen Invitation Letter herunterladen.
Mehr Informationen und Dokumente:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/aufenthaltsbewilligung/bescheinigungen/studierender.html
https://www.wien.gv.at/verwaltung/einwanderung/pdf/formular-ab.pdf
Die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde muss in jedem Fall erfolgen (siehe Absatz zur Anmeldung in Österreich unten).
Anmeldung in Österreich
Verpflichtend für ALLE Incoming Studierenden:
Innerhalb von drei Werktagen nach der Einreise nach Österreich müssen Sie sich bei der Meldebehörde an Ihrem Wohnort anmelden:
Für eine Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
· Reisedokument
· Geburtsurkunde
· gegebenenfalls Heiratsurkunde und/oder Nachweis für akademischen Titel
· Meldezettel (muss sowohl vom Vermieter/von der Vermieterin der Unterkunft als auch vom Mieter/von der Mieterin unterschrieben sein)
Vor der Abreise aus Österreich müssen Sie sich wieder abmelden.