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Erasmus+ /SEMP Studierendenpraktika

Trainingsmobilitäten im Rahmen von Erasmus+ / SEMP

  • ERASMUS-/SEMP Praktika können von Studierenden absolviert werden, die an einer ausländischen Hochschuleinrichtung eingeschrieben sind, die über eine Erasmus-Charta für Hochschulbildung ECHE verfügt oder am Swiss-European Mobility Program (SEMP) teilnimmt.
  • Das Praktikum muss für das Studium und die persönliche Entwicklung der TeilnehmerInnen relevant und möglichst sogar im Studienprogramm integriert sein.
  • Die Erasmus /SEMP Studierendenförderung sieht eine Förderdauer von mindestens 2 Monaten und maximal 12 Monaten pro Studierendem pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) vor. Studierende einstufiger Studiengänge (Diplomstudium Medizin) können insgesamt bis zu 24 Monate gefördert werden. Teilnehmer/innen können mehrere Praktika absolvieren, solange die zulässige Gesamtdauer im Rahmen von ERASMUS / SEMP nicht überschritten wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Mobilität im Rahmen eines ERASMUS /SEMP -Studienaufenthaltes oder eines ERASMUS/SEMP-Praktikums stattfindet. Relevant ist einzig und allein die Dauer der ERASMUS/SEMP-Aktivität.
  • Studierende im Rahmen der ERASMUS /SEMP Trainingsmobilität werden für den Zeitraum ihres Aufenthaltes an den betreffenden Einrichtungen der Meduni Wien als ERASMUS/SEMP PraktikantInnen an der Universität eingeschrieben. Studierende, die an der Meduni Wien für die Dauer Ihres ERASMUS/SEMP-Praktikums zugelassen sind, werden über ihren ÖH-Beitrag der österreichischen Hochschüler_innenschaft (21,20 EUR) unfall- und haftpflichtversichert. Der ÖH-Beitrag muss für eine Inskription/Immatrikulation von den Studierenden fristgerecht beglichen werden.
  • Seitens der MedUni Wien werden für Erasmus /SEMP PraktikantInnen keine externen Dokumente unterzeichnet (wie beispielsweise bilaterale Kooperationsabkommen oder „Letters of Acceptance“). Sollte die Heimatuniversität im Vorfeld der internen Bewerbung einen "Letter of Acceptance" seitens der aufnehmenden Institution einfordern, kann vom International Office ausschließlich der Letter of Intent ausgestellt werden, der zu Beginn des Bewerbungsprozederes auch von der aufnehmenden Klinik unterzeichnet werden muss. Abteilungen und Institute sind nicht berechtigt, externe Dokumente für PraktikantInnen zu unterzeichnen.  

  • Studierende und vor Kurzem Graduierte (recent graduates) können mit Erasmus  /SEMP ein oder mehrere geförderte Praktika in Programmländern absolvieren: Die hier genannten Regelungen betreffen ausschließlich Studierendenpraktika! Die Informationen bezüglich Graduiertenpraktika finden Sie unter  https://www.meduniwien.ac.at/web/internationales/graduiertentraining/

1.     Kontaktaufnahme mit der aufnehmenden Klinik

Setzen Sie sich mit der für Sie relevanten Abteilung (Klinik / Institut) direkt in Verbindung, um sich nach einem freien Praktikums-/Famulatur-/KPJ-PLatz in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum zu erkundigen. Das International Office kann keine Plätze vermitteln.

Die aufnehmende Abteilung (Klinik, Institut, etc.) prüft auf inhaltliche und terminliche Umsetzbarkeit.

2.     Platzzusage durch aufnehmende Abteilung

Wenn Sie eine provisorische Platzzusage erhalten haben, bitten Sie die jeweilige Abteilung, den von Ihnen vorausgefüllten Letter of Intent zu unterzeichnen (inkl. Stempel). Bitte übermitteln Sie im Zuge dessen auch das vorausgefüllte Learning Agreement for Traineeships und stimmen Sie dessen Inhalte ggf. mit der Abteilung ab.

3. Übermittlung des Letter of Intent an das International Office

Wenn der Letter of Intent von der aufnehmenden Abteilung unterfertigt wurde, schicken Sie diesen an das International Office (traineeship-incomings@meduniwien.ac.at). Sofern von Ihrer Seite gewünscht, unterzeichnet das International Office diesen ebenfalls und retourniert ihn an Sie.

WICHTIG: Der Letter of Intent muss mindestens 4 Wochen vor geplantem Praktikumsbeginn (bzw. 4 wochen vor Ende der Zulassungfrist für das jeweilige Semester) eingereicht werden. Siehe Bewerbungsfristen hier.

4.     Erstellung des Learning Agreement for Traineeships
Besprechen Sie mit dem International Office Ihrer Heimatuniversität, ob ein Praktikum Rahmen von ERASMUS / SEMP für Sie möglich ist. Sie bekommen von Ihrem International Office die Vorlage Learning Agreement for Traineeships. Füllen Sie das Learning Agreement for Traineeships mit den Inhalten, Erfordernissen und Details Ihres geplanten Praktikums in Abstimmung mit Ihrer Heimatuniversität aus. Bitte beachten Sie dabei auch folgende Vorgaben.

In jedem Fall müssen Sie

  • bei „Receiving Organisation/Enterprise, Name, Department, Address; website“ die Details der aufnehmenden Einrichtung für das Praktikum (= Medizinische Universität Wien: Abteilung/ Department/Klinik/Institut etc.) angeben.
  • bei „Mentor“ die Betreuungsperson an der aufnehmenden Klinik/Abteilung/Department/Institut
  • sowie bei „Contact Person“ und „Supervisor at the Receiving Institution“ den ERASMUS Koordinator der MedUni Wien eintragen;           
  • die Felder bezüglich Unfall- und Haftpflichtversicherung seitens der Receiving Institution mit „YES“ ankreuzen, da Sie im Rahmen der Immatrikulation an unserer Universität für die Aktivitäten im Rahmen des Praktikums unfall- und haftpflichtversichert werden;
  • die Felder über Entgelt und sonstige Leistungen mit „NO“ ankreuzen, da Bezahlung bei einem ERASMUS Praktikum durch die Universität nicht vorgesehen ist:
    Eventuelle Vereinbarungen mit dem Krankenanstaltenträger bezüglich Aufwandsentschädigung, Unterkunft, Mahlzeiten und sonstige Vergünstigungen werden nicht von der Universität zur Verfügung gestellt.

WICHTIG: Seitens der MedUni Wien wird das Learning Agreement vom Erasmus+ Koordinator (und nicht etwa von der aufnehmenden Abteilung / Klinik) unterzeichnet, sofern alle Bewerbungsschritte korrekt und fristgerecht abgeschlossen wurden.

5.     Abschluss der Bewerbung über MOBILITY ONLINE

Im Anschluss werden Sie vom International Office zur verpflichtenden Bewerbung über das Bewerbungsportal Mobility Online eingeladen. Bitte folgen Sie den Hinweisen im Bewerbungsverlauf, vervollständigen Sie die notwendigen Angaben und laden Sie die erforderlichen Dokumente/Nachweise hoch:

  • Learning Agreement for Traineeships (von der Heimatuniversität bereits unterzeichnet und mit Stempel versehen; wird seitens der MedUni Wien vom Erasmus Koordinator unterfertigt)
  • Ausweiskopie (Scan des Reisepasses / Personalausweises)
  • Passfoto (wird für den Studierendenausweis an der MedUni Wien verwendet)
  • Immunitätsnachweis (s. Hinweise hier; im Fall von rein nicht-klinischen Forschungspraktika außerhalb des AKH ist ein Covid-19 Immunitätsnachweis (bspw. Impfnachweis) ausreichend)

Für Forschungspraktika ist zusätzlich der Abschluss eines IP Agreements notwendig. Die Vorlage wird im Bedarfsfall vom International Office an die aufnehmende Abteilung übermittelt.

6.     Unterzeichnung des Learning Agreement for Traineeships durch den ERASMUS-Koordinator der MedUni Wien über das International Office
Sofern die oben genannten Schritte fristgerecht abgeschlossen wurden, wird das Learning Agreement for Traineeships vom ERASMUS Koordinator der MedUni Wien unterzeichnet.
Eine Bewerbung ist vollständig bei:

  • vollständig abgeschlossener Bewerbung in Mobility Online
  • Vorliegen des Letter of Intent und des gesichteten Learning Agreements for Traineeships seitens Klinik/Abteilung/Institut

Das Learning Agreement for Traineeships muss bereits von der Heimatuniversität unterschrieben worden sein und den Stempel der Heimatinstitution enthalten. Bitte beachten Sie, dass wir keine Learning Agreements for Traineeships als Receiving Institution unterschreiben, die von der Sending Institution noch nicht unterzeichnet wurden.

Learning Agreements for Traineeships, die nur von der aufnehmenden Einrichtung für das Praktikum (Abteilung, Klinik, Department, Institut etc.) unterschrieben wurden und nicht vom ERASMUS Koordinator der MedUni Wien sind seitens der MedUni Wien nicht gültig.

7.     Immatrikulation als Incoming Student an der Meduni Wien

Das International Office veranlasst die für ERASMUS / SEMP PraktikantInnen verpflichtende befristete Zulassung als Incoming Student für die Dauer des Praktikums. Sie müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) laut Anleitung fristgerecht einbezahlen.

 

Studierende, die ihr Praktikum ohne seitens des International Office genehmigtem Learning Agreement und ohne verpflichtende Immatrikulation als Incoming Student antreten, sind keine offiziellen ERASMUS / SEMP Incoming Studierende, im Rahmen der Tätigkeiten während des Praktikums nicht unfall- und haftpflichtversichert und können für Ihren Aufenthalt keine Bestätigungen der Universität erhalten.

1.     Famulaturen

Bitte beachten Sie, dass Famulaturen für klinische Beobachtung und das praktische Üben bereits erworbener klinischer Grundfertigkeiten, auf chirurgischen Abteilungen auch das Assistieren bei Operationen vorgesehen sind.
Es können daher im Learning Agreement for Traineeships vor Ihrem Aufenthalt keine detaillierten Inhalte oder Learning Outcomes definiert werden, die über die angeführten allgemeinen Formulierungen hinausgehen:

o   Integration an der zugewiesenen Klinik/Abteilung/Department/Klinik/Institut etc.)

o   Beobachtung und Teilnahme an Untersuchungen und Visiten

o   Analyse von Fallbeispielen

o   Kennenlernen des österreichischen Gesundheitssystems

o   Unselbständige Ausübung der im Ärztegesetz § 49. (4) Abs. 5 genannten Tätigkeiten
     unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Ärzte:

o   Erhebung der Anamnese,

o   einfache physikalische Krankenuntersuchung einschließlich Blutdruckmessung,

o   Blutabnahme aus der Vene,

o   die Vornahme intramuskulärer und subkutaner Injektionen

o   einzelne weitere ärztliche Tätigkeiten, sofern deren Beherrschung zum erfolgreichen Abschluss des Studiums der Medizin zwingend erforderlich ist und die in Ausbildung stehenden Studierenden der Medizin nachweislich bereits über die zur gewissenhaften Durchführung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad dieser Tätigkeiten verfügen

Famulaturen enthalten keine Prüfungen und es können keine Noten für Famulaturen ausgestellt werden: Es findet im Rahmen der Betreuung und vereinbarten Supervision lediglich eine formative und stichprobenartige Überprüfung des Erlernten statt.

2.     Teilnahme an einem Tertial des Klinisch-Praktischen Jahres KPJ

  • Die Einstiegstermine sind an allen Medizinischen Universitäten/Lehrkrankenhäusern in Österreich ident. Die Dauer der Tertiale kann nicht verkürzt werden. Die erlaubten Fehltage können nicht genutzt werden, um das KPJ-Tertial zu verkürzen.

3.     Forschungspraktika u.a. im Rahmen der Diplomarbeit/Dissertation

Für die Durchführung von Forschungstätigkeiten muss eine Vereinbarung unterzeichnet werden, die u.a. die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen (alle im Rahmen der Forschungstätigkeit mündlich, schriftlich, oder in sonstiger Weise bekannt gewordenen Informationen, Know-How, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Daten, Auswertungen, Dokumente, und anderes technisches Wissen, sowie die im Rahmen der Mitarbeit an der Meduni Wien erzielten Daten und Ergebnisse) sowie die Rechte an geistigem Eigentum, Informationen, Know-How und sämtlichen schutzfähigen Ergebnissen (Erfindungen) regelt.

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