Sport bei Kindern und Jugendlichen mit angeborenen Herzfehlern
Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit angeborenen Herzfehlern stellt sich oft die Frage über die Möglichkeit der Teilnahme am Sportunterricht oder der Wahl des Freizeitsports. Dieser Artikel soll eine Übersicht über eine mögliche Teilnahme am Sport geben. Im Einzelfall muss natürlich immer der behandelnde Kinderkardiologe entscheiden.
Essentiell für die Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Sporttauglichkeit ist die genaue Kenntnis der Grundkrankheit und der bisherigen Eingriffe und Therapieschritte. Die Erlaubnis über sportliche Betätigung kann sich natürlich im Verlauf verändern, je nach den aktuellen Befunden und den hämodynamischen Gegebenheiten. Neben dem Herzultraschall helfen uns ein Langzeit-EKG, Belastungs-EKG sowie durch eine ergometrische Untersuchung. Die Ergebnisse der Belastungsuntersuchung weisen darauf hin, ob die entsprechende Leistungsanforderung von den herzoperierten Patienten erbracht werden kann. Jede Sportart erzeugt eine eigene Belastbarkeit an das Herz. Es kommt bei statischen Belastungen zu einem Anstieg des systolisch, diastolischen und mittleren Blutdrucks und zu einer konzentrischen Hypertrophie der linken Herzkammer. Bei dynamischen Belastungen kommt es über einen Anstieg der Herzfrequenz und des Schlagvolumens zu einer Volumenhypertrophie der linken Herzkammer. Eine unangemessene Belastung kann das operierte Herz beachtlich schädigen.
Das operierte Herz bedarf einer genauen Überwachung bezüglich der sportlichen Belastbarkeit. Bei einigen Herzoperationen gibt es klare “allgemeine Empfehlungen” , wie zB beim Fontan. Tauchen und alle mit Pressen einhergehenden Aktivitäten sollten vermieden werden. Bei hochgradiegen Insuffizenten der Aortenklappe sollte jeglciher Kontaktsport vermieden werden.
Wenn eine künstliche Herzklappe eingesetzt wird ist eine Blutverdünnung notwendig. Unter einer Antikoagulation besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Ebenso sollten Patienten mit einem Schrittmacher bestimmte Sportarten mit einer erhöhten Verletzungsgefahr vermeiden.
Bei Herzrhythmusstörungen und der Gefahr von Präsynkopen und Synkopen ist jede sportliche Betätigung mit Fremd- oder Eigengefährdung verboten.
Bei den meisten Patienten ist kein absolutes Sportverbot notwendig.