Ab dem 2019 haben Studienbeihilfenbezieher/innen erstmals die Möglichkeit, den Erasmus+ Mobilitätszuschuss parallel zur In- und Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde zu beziehen.
Mit dieser Maßnahme möchte das BMBWF die Anzahl von Beihilfenbezieher/innen im Erasmus+ Programm steigern.
- Mit der Möglichkeit des Doppelbezuges soll dieser finanzielle Aspekt keine Barriere mehr zur Entscheidung für ein Auslandsstudium darstellen.
- Die Auslandsbeihilfe muss weiterhin bei der Studienbeihilfenbehörde gesondert angesucht werden.