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ERASMUS Lernmobilitäten Humanmedizin 5. Studienjahr

Studierenden der Medizinischen Universität Wien haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Mobilitätsprogramms in ihrem 5. Studienjahr (Tertiale) einen Studienaufenthalt im Ausland zu absolvieren.

Dabei können sie mindestens zwei und maximal zwölf Monate an einer der Partneruniversitäten der MedUni Wien studieren, und erhalten für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes einen Mobilitätszuschuss von der Europäischen Union. Teilnehmende Länder sind neben den EU Mitgliedstaaten auch Island, die Türkei, FYROM (Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien), Liechtenstein und Norwegen. Probleme bei der Anrechnung der Mobilität im dritten und vierten Studienjahr veranlasste die Curriculumsdirektion zu der Entscheidung, Mobilität im Rahmen von ERASMUS nur im fünften und sechsten Studienjahr zu unterstützen.

  • Studierendenmobilität für Studienzwecke: von 2 bis 12 Monate
    Minimum 2 Kalendermonate, z.B. 15.1. - 14.3.!

Bitte beachten Sie die Informationen zu den SPEZIELLEN RAHMENBEDINGUNGEN hinsichtlich

  • Anzahl der Tertiale im Ausland
  • Kleingruppenzuteilung
  • Tertialüberprüfungen haben immanenten Prüfungscharakter und sind daher bei ordentlichen Auslandsaufenthalten nicht zu absolvieren, sehr wohl aber bei in Wien absolvierten Tertialen.
  • FIP5/PTM:
    Alle Studierenden haben die formative Gesamtprüfung FIP5/PTM zu absolvieren. Die Prüfung wird in Moodle durchgeführt und kann damit an allen Orten der Welt absolviert werden. Eine fristgerechte Anmeldung (im Jänner für den Hauptprüfungstermin in der Feberwoche) in MedCampus ist notwendig. Betreffend Anmeldefristen beachten Sie bitte den Prüfungskalender für Humanmedizin.

Bewerbungsfristen für ERASMUS-Plätze

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren findet immer im Wintersemester des Studienjahres vor dem geplanten Auslandsaufenthalt statt.
Die Anmeldung zum ERASMUS-Programm erfolgt über Mobility-Online. Sie können programmübergreifend (ERAMUS/ SEMP/ KOOPERATIONEN) bis zu sechs Wunschdestinationen angeben, wobei deren Reihenfolge auch Ihre Präferenz dokumentiert.
Weitere Informationen finden sie unserem Mobilitätskalender.


Voraussetzungen für einen ERASMUS-Platz im 5. Studienjahr

Die Reihung der KandidatInnen erfolgt nach Studienerfolg und, sofern es einer weiteren Differenzierung bedarf, nach Gesamtanzahl der absolvierten ECTS. Der Studienerfolg wird nach dem gewichteten Notendurchschnitt aller ablegten Studienleistungen bemessen. Bei Gleichstand wird die Gesamt-ECTS-Summe bzw. die Berücksichtigung zusätzlich absolvierter Kurse wie Wahlfächer als ergänzendes Kriterium angewandt.


Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen

Die von ERASMUS-Studierenden im Ausland absolvierten Studienleistungen werden von der MedUni Wien anerkannt, sofern sie in Inhalt und Umfang den Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der MedUni Wien entsprechen. Im Vorausanerkennungsbescheid wird vor Antritt des Auslandsaufenthaltes die Anerkennung garantiert. Die Vergleichbarkeit von Studienleistungen orientiert sich dabei in erster Linie am ECTS-System (European Credit Transfer and Accumulation System), dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-Credits) spiegeln den gesamten quantitativen Arbeitsaufwand (workload) einer Lehrveranstaltung (Vorlesung, Praktikum, Block) oder Prüfung wider. Der Arbeitsaufwand setzt sich aus Unterrichtszeit, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung, Bibliotheksrecherchen etc. zusammen. Für ein Studienjahr werden 60 ECTS-Credits angesetzt. Die Mehrzahl der ERASMUS-Partnerinstitutionen der Medizinischen Universität Wien haben das ECTS-System in ihrem Bereich bereits eingeführt.


StudienbeihilfenbezieherInnen

Die Studienbeihilfe (nicht zu verwechseln mit der Familienbeihilfe) kann während des ERASMUS-Aufenthaltes weiterbezogen werden. Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes kann bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde eine Beihilfe für ein Auslandsstudium beantragt werden. Zusätzlich zur Beihilfe für ein Auslandsstudium gewährt die Studienbeihilfenbehörde einen Reisekostenzuschuß sowie ein Sprachstipendium.

Wichtige Informationen zur Studienbeihilfenbehörde

Mobilitätszuschuss

Informationen dazu finden Sie hier.


Weitere Finanzierungsmöglichkeiten und Informationen zu Stipendien

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