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ERASMUS-Nominierung und Mobilitätszuschuss


Erasmus+ Mobilitätszuschuss

Erasmus+ Studierende bekommen einen Erasmus+ Zuschuss. Bei Aufenthalten in der neuen Erasmus+ Programmgeneration (ab Sommersemester 2022) wird der Zuschuss vom International Office der MedUni Wien abgewickelt.

Der Erasmus-Mobilitätszuschuss der EU ist kein Vollstipendium, sondern dient der Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland, daher sind die Zuschüsse nach Gastländern gestaffelt (genaue Zuschusshöhen für 2021/22 finden Sie hier). Sie bekommen 70% des gesamten Zuschusses bereits bei Antritt des Aufenthalts (nach Unterzeichnung der Vereinbarung). Die restlichen 30% (evtl. mit tageweisem Abzug, falls Ihr Aufenthalt laut Aufenthaltsbestätigung kürzer war als ursprünglich angegeben) bekommen Sie nach dem Aufenthalt nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung im International Office.

Studierende, die für einen ERASMUS-Studienaufenthalt nominiert wurden, sind für die Dauer des Auslandsaufenthaltes von der Entrichtung von Studienbeiträge sowohl an der Heimatuniversität als auch an der Gastuniversität befreit.

Die Studienbeihilfe (nicht zu verwechseln mit der Familienbeihilfe) bzw. das Selbsterhalterstipendium kann während des ERASMUS-Aufenthaltes weiterbezogen werden. Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes kann bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde eine Beihilfe für ein Auslandsstudium beantragt werden. Zusätzlich zur Beihilfe für ein Auslandsstudium gewährt die Studienbeihilfenbehörde einen Reisekostenzuschuss sowie ein Sprachstipendium.

Studierende sollen dafür Sorge tragen ihre Daten auch während des gesamten Aufenthalts aktuell zu halten. E-Mails müssen regelmäßig überprüft werden, da die meisten Informationen über Aufenthalt, Zahlungen und die verpflichtende Einreichung von Unterlagen auf diesem Weg versandt werden.

Das Learning Agreement muss vor Antritt des Aufenthaltes von allen Parteien, das sind Gastinstitution, Heimatinstitution, Studierende/r, vollständig ausgefüllt werden. Unbedingt aufbewahren!

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