Rahmenbedingungen KOOPERATIONEN
- Die Bewerbung erfolgt über Mobility-Online.
- Grundsätzlich gelten die Bewerbungsfristen und die Reihungskriterien in Anlehnung an die Bewerbungsfristen und Reihungskriterien für ERASMUS.
- Interessenten für die Nagoya University Graduate School of Medicine werden gebeten, sich rechtzeitig über die Anmeldevoraussetzungen von NUPACE (z.B.: TOEFL iBT 79, or the TOEIC/IELTS/CEFR equivalent / Impfungen!) zu informieren:
NUPACE NAGOYA UNIVERSITY PROGRAM FOR ACademic EXCHANGE www.ecis.nagoya-u.ac.jp
- Für alle anderen Destinationen gilt als empfohlener Sprachlevel En B2!
- Als gleichwertig anerkennbar für die Tertiale sind Klinische Praktika an ausländischen Universitäts- oder Lehrkrankenhäusern in folgendem Umfang:
für sämtliche 5-wöchigen Tertiale jeweils mindestens 4 Wochen, für Augenheilkunde und HNO mindestens jeweils 2 Wochen und für Dermatologie mindestens 3 Wochen. Nach positiver Begutachtung ist vor Beginn des Auslandsstudiums die Gleichwertigkeit der an der Gastinstitution zu erbringenden Studienleistungen gemäß § 78 Abs 5 UG 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002) - festgestellt vom für Anerkennungsfragen zuständigen Organ - in Form eines "Learning Agreements" zu bestätigen. - Anrechnung von Lines: Regelungen dazu finden sich in m3e!
- Tertialüberprüfungen: haben immanenten Prüfungscharakter und sind daher bei ordentlichen Auslandsaufenthalten nicht zu absolvieren, sehr wohl aber bei in Wien absolvierten Tertialen.
- FIP5/PTM: Jene Studierende, die offiziell zum Haupttermin im Ausland sind, haben die Möglichkeit zum zweiten Termin anzutreten. Jene Studierenden, die sämtliche Tertiale des 5. Studeinjahres im Ausland absolvieren, müssen die FIP5/PTM nicht absolvieren.
Für die Kleingruppeneinteilung bedeutet dies, dass Sie zentral seitens der Universität ihrem Auslandsprogramm entsprechend in die Kleingruppen für die in Wien zu absolvierenden Tertiale gebucht werden. Diese Buchung sehen Sie online im System MedCampus.
Wir müssen Sie jedoch darauf hinweisen, und ersuchen diesbezüglich um Verständnis, dass es Ihnen nicht gestattet ist, die Kleingruppe zu wechseln (sich eigenmächtig umzubuchen) und Handlungen dieser Art zu einem Verlust des Kleingruppenplatzes führen.
Über den Abschluss der Kleingruppenzuteilung werden Sie zeitgerecht vor Beginn des Semesters informiert.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, einen Zeitverlust beim Abschluss des Studiums für die Outgoing-Studierenden weitgehend zu vermeiden.