Allgemeine Informationen
- Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
- Die Masterprüfung ist eine Defensio und hat einen Umfang von 3 ECTS-Punkten.
- Für die Masterprüfung gelten die Regeln der Satzung der Medizinischen Universität Wien. Die Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen melden sich beim zuständigen studienrechtlichen Organ der Medizinischen Universität Wien an.
- Der Prüfungssenat soll vom Studierenden vorgeschlagen werden und ist von der Curriculums Direktion zu genehmigen, wobei mindestens eine Person aus dem Kreise der MPM-Lehrenden sein sollen. Der/die CD kann entweder selbst den Vorsitz führen oder eine/n der drei Prüfer*Innen zur/zum Vorsitzende*n bestellen (die/der Vorsitzende führt das Prüfungsprotokoll).
- Die Defensio findet mit zwei Prüfern und dem Betreuer der Masterarbeit statt und sollte aus einer 20- bis 25-minütigen Präsentation bestehen, gefolgt von Fragen der Prüfer. Die Prüfer bewerten die Defensio mit den Noten 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend).
Meldung der kommissionellen Masterprüfung
Die Voraussetzung zur Anmeldung zur mündlich-kommissionellen Masterprüfung ist die vollständige erfolgreiche Absolvierung
- aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen
- positive Beurteilung der Masterarbeit.