Grundsätzlich besteht die Möglichkeit an der MedUni Wien zum außerordentlichen Studium (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen) zugelassen zu werden.
Informationen
Außerordentliche Studierende, die nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen zugelassen sind und Lehrveranstaltungen besuchen, dürfen Lehrveranstaltungsprüfungen und Ergänzungsprüfungen ablegen.
Außerordentliche Studierende haben unabhängig von ihrer Nationalität den Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 € und den ÖH-Beitrag zu bezahlen.
Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang teilnehmen oder den Vorstudienlehrgang besuchen, sind von der Bezahlung des Studienbeitrages befreit und haben nur den Lehrgangsbeitrag zu bezahlen.
Online-Bewerbung
Registrieren Sie sich online unter:
Sie nehmen in der Bewerbungsmaske die Schritte vor und nach Absenden der Bewerbung verfolgen Sie den Status Ihrer Bewerbung. Sie werden über die Bewerbungsmaske kontaktiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abholung der Studentcard und dem Aktivierungscode in Österreich sein müssen. Nach Einlangen des Semesterbeitrages erhalten Sie persönlich nach Terminvereinbarung Ihre Dokumente ausgehändigt.
Sollten Sie derzeit einen aktuellen Studierenden- oder Mitarbeiter-Account besitzen und das Studium dazu inskribieren wollen, dann verwenden Sie bitte folgenden Link für die Bewerbung:
https://campus.meduniwien.ac.at/med.campus/wbBewerbungSelfService.listBewerbungen
Universitätslehrgänge
Die erstmalige Meldung der Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Wien erfolgt durch die Lehrgangsleitung.
Zusätzlich zu den Universitätslehrgangs-Kosten ist seitens der Medizinischen Universität Wien jedes Semester der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) zu entrichten.
Eine Auflistung der angebotenen Universitätslehrgänge der Medizinischen Universität Wien finden Sie hier.
Nostrifikation
Ebenfalls als außerordentliche Studierende sind auch jene Personen aufzunehmen, die ein im Ausland absolviertes Studium zunächst ergänzen müssen, damit ihr akademischer Grad oder Studienabschluss nostrifiziert, d.h. einem fachlich einschlägigen österreichischen Studienabschluss gleichwertig erklärt werden kann. Nähere Informationen finden Sie unter Nostrifizierung.
Beim möglichen Erhalt des positiven Zulassungsbescheides wird ein Informationsblatt über die Schritte zur Einschreibung beigelegt.