Die Zulassung als „Quereinsteiger:in“ in das Diplomstudium Human- oder Zahnmedizin an der MedUni Wien ist grundsätzlich möglich, jedoch sind bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu beachten.
Aktuelle Information: Im Studienjahr 2024/25 stehen KEINE freien Studienplätze für "Quereinsteiger:innen" zur Verfügung. |
Quereinsteiger:innen-Regelung
Für Studienwerber:innen, die bereits im Rahmen eines Studiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin an einer inländischen oder gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte erworben haben und ihr Studium an der MedUni Wien fortsetzen wollen, besteht die Möglichkeit in das 7. oder ein höheres Semester des jeweiligen Studiums als „Quereinsteiger:innen“ zugelassen zu werden.
Dafür bringen Sie bitte Ihr Ansuchen
- im Zeitraum vom 05.08. – 09.08.2024
per e-mail an margot.schierer@meduniwien.ac.at ein.
Es sind mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte nachzuweisen, die den Inhalten der ersten (mindestens) sechs Semester des an der MedUni Wien angebotenen Studiums entsprechen, in das der „Quereinstieg“ erfolgen soll (Einstieg in das 7. oder ein höheres Semester).
Im Zuge der Antragstellung sind daher Dokumente zu übermitteln, aus denen die an Ihrer Heimatuniversität absolvierten Studienleistungen unter Angabe des Titels der Lehrveranstaltung/Prüfung, der Beurteilung und der ECTS Anrechnungspunkte hervorgehen (Studienerfolgsnachweis / Transcript of Records / Abschrift der Studiendaten / Sammelzeugnis o.ä.). Die Dokumente müssen mit den allenfalls notwendigen Übersetzungen und Beglaubigungen versehen sein. Bei unvollständigen Unterlagen kann das Ansuchen nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zum Diplomstudium Human- oder Zahnmedizin über den Quereinstieg in das 7. oder ein höheres Semester nur erfolgen kann, wenn nach Maßgabe des jeweiligen Curriculums freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar sind.
Verfahrensablauf
Das Zulassungsverfahren für Quereinsteiger:innen gliedert sich in folgende Schritte:
- Antragstellung im oben angegebenen Zeitraum
- Überprüfung des Ansuchens auf Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für Quereinsteiger:innen (insb. Prüfung der bereits absolvierten und im Zuge des Quereinstiegs für das betreffende Studienjahr jeweils erforderlichen Studienleistungen)
- Einladung zum Erhebungsverfahren („Querschnittstest“) zur Vergabe allenfalls zur Verfügung stehender Studienplätze (Termin Anfang/Mitte September, Auswertung bis zum 2. Vergabestichtag)
- Feststellung der Reihung, Bekanntgabe der vergebenen Plätze am 2. Vergabestichtag
- Zulassung zum beantragten Studium und Zuteilung eines Kleingruppenplatzes
Unabhängig von den Besonderheiten der Quereinsteiger:innen-Regelung müssen für eine Zulassung als ordentliche:r Studierende:r an der MedUni Wien die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.