Die Zulassungsvoraussetzungen (insb. allgemeine und besondere Universitätsreife) sind in der auf der Homepage aktualisierten Form gemäß des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 93/2021 ab dem Studienjahr 2022/23 und die dafür durchzuführenden Aufnahme-, Eignungs- und Zulassungsverfahren und die Zulassungen für die Diplomstudien für das Studienjahr 2022/23 anzuwenden.
Für die Zulassung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin sind bestimmte Nachweise vorzulegen, die je nach Staatsangehörigkeit der StudienwerberInnen und dem Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses unterschiedlich sein können.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt bei der persönlichen Zulassung zum Studium, nachdem die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens bekanntgegeben wurden.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Aufnahmetest "MedAT" absolviert werden muss, um die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin beginnen zu dürfen!* Nähere Informationen zum Aufnahmetest und zur Studienplatzvergabe finden Sie hier: https://www.medizinstudieren.at/
*Zu den Ausnahmen siehe die Information zur Zulassung als "Quereinsteiger:in" und zur Erlangung der "Doppelapprobation" für die Ausbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Für die Zulassung zu den deutschsprachigen Studien an der Medizinischen Universität Wien sind die Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau C1, die allgemeine Universitätsreife und die besondere Universitätsreife nachzuweisen.
Im Rahmen der besonderen Universitätsreife sind in manchen Fällen Zusatzprüfungen notwendig, insbesondere in Latein.
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