Bitte fügen Sie bei fremdsprachigen Dokumenten immer deutsche oder englische Übersetzungen bei und legen Sie alle Dokumente im Original (oder beglaubigte Abschrift) vor.
Allfällige Übersetzungen müssen mit der Originalurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift derselben fest verbunden (versiegelt) sein. Grundsätzlich sollte die Originalurkunde bereits alle erforderlichen Beglaubigungsstempel aufweisen, damit diese mit übersetzt werden können. Lassen Sie daher Übersetzungen erst nach einer etwaigen Beglaubigung vornehmen!
Ausländische Urkunden können nur dann angenommen und bewertet werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sind. Nähere Informationen zu den Beglaubigungsarten und allfälligen Ausnahmen finden Sie z.B. auf den Seiten des Bundesministeriums.
Zur Zulassung zum Studium sind folgende Dokumente im Original (oder beglaubigter Kopie) mitzubringen:
- Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis);
- Nachweis der „allgemeinen Universitätsreife“ – durch
o ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein österreichisches Zeugnis über die Berufsreifeprüfung sowie diesen durch völkerrechtliche Vereinbarung gleichwertige Zeugnisse, jeweils inklusive dem letzten Jahreszeugnis; oder
o eine ausländische Qualifikation, wenn kein wesentlicher Unterschied zur allgemeinen Universitätsreife gemäß der oben genannten Zeugnisse besteht, inklusive dem letzten Jahreszeugnis; oder
o ein österreichisches Studienberechtigungszeugnis für die Studienberechtigungsgruppe Medizinische und Veterinärmedizinische Studien; oder
o eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (auf Vollzeitbasis oder 180 ECTS); oder
o ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ erworbenes „IB Diploma“; oder
o ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005. - falls vorhanden: österreichische Sozialversicherungsnummer (ecard)
- falls erforderlich: Deutschzertifikat C1
- falls erforderlich: bei Übertritt von einer anderen österreichischen Universität bei gleicher Studienrichtung: Abgangsbescheinigung und Studienerfolgsnachweis
- „Verschwiegenheitserklärung und Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datengeheimnisses“, hier zum Download: Verschwiegenheitserklärung im Original, (Anlage zur Verschwiegenheitserklärung)
Nach der Prüfung der Unterlagen und Dokumente erhalten Sie die Matrikelnummer. Der Studienbeitrag bzw. der ÖH-Beitrag kann per Bankomatkarte (Maestrokarte) vor Ort sofort bezahlt werden. Die Aufnahme wird sofort durchgeführt.
Wird die Bezahlung des Studienbeitrags bzw. des ÖH-Beitrages mit einem Erlagschein (Zahlschein) durchgeführt, muss mit einer Verbuchungszeit von etwa einer Woche gerechnet werden. Die Aufnahme und Zulassung wird erst nach dem Einlangen des Studienbeitrags bzw. des ÖH-Beitrages rechtswirksam. Bei der Bezahlung per Erlagschein (Zahlschein) müssen Sie ein weiteres Mal in der Studienabteilung erscheinen, um die Studienunterlagen zu erhalten.
Bitte beachten Sie! Jede:r Studierende kann nur eine Matrikelnummer führen. Sollten Sie bereits ein Studium an einer österreichischen Universität inskribiert haben, so behalten Sie Ihre bestehende Matrikelnummer auch weiterhin.
Zusätzliche Informationen:
Zusatzprüfungen im Rahmen der besonderen Universitätsreife
Es sind in manchen Fällen Zusatzprüfungen notwendig, insbesondere in Latein.
Anmeldung zu Kleingruppenplätze
Ein großer Teil der im Studium stattfindenden Lehrveranstaltungen erfolgt in Form von Kleingruppen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich persönlich und rechtzeitig um eine Anmeldung kümmern müssen, da sonst die Teilnahme am Pflichtstudium nicht möglich sein wird.