Abweichende Zulassungsfristen für Zulassungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin, für die ein besonderes Aufnahmeverfahren vorgesehen ist:
05. Aug. 2024 - 05. Sep. 2024 | Abweichende Allgemeine Zulassungsfrist |
06. Sep. 2024 - 31. Okt. 2024 | Ausnahmefrist (65 Abs. 2 UG) / (Nachfrist) |
Information für NICHT-EU-Studienwerber:
Ein Antrag auf Zulassung zum "Vorstudienlehrgang" kann gestellt werden:
- für Wintersemester jeweils bis spätestens 05. September
- für Sommersemester jeweils bis spätestens 05. Februar