Die Doktorarbeit erbringt den endgültigen Nachweis, dass der/die DoktorandIn Wissen und Fertigkeiten zum eigenständigen und kompetenten wissenschaftlichen Arbeiten erworben hat.
Die DoktorandInnen erbringen durch ihre Doktorarbeit den Nachweis, dass sie fähig sind, ein zentrales wissenschaftliches Problem erfolgreich und zunehmend selbständig zu lösen und zeigen außerdem ihr Verständnis dafür, neue Ergebnisse in den Rahmen des aktuellen Erkenntnisstands zu integrieren.
Der/die DoktorandIn kann sich für ein Thema aus den Empfehlungen der zur Verfügung stehenden und aufgelisteten Doktor-Supervisoren bewerben. Nach erteilter Zulassung zum Doktoratsstudium muss ein Vorschlag für eine Doktorarbeit, in Zusammenarbeit mit dem Supervisor, zusammengestellt werden, welcher vor dem Doktorarbeitskomitee verteidigt und anschließend dem Studiendirektor zusammen mit dem Gutachten des Komitees zur Genehmigung präsentiert werden muss. Die Doktorarbeit muss in ein durch ein genaues Fachgutachten genehmigtes Forschungsprojekt integriert werden.
Das Thema der Doktorarbeit muss einem der Themenprogramme entnommen werden bzw. soll einen sinnvollen Bezug zu einem dieser haben. In dem Fall, dass ein Thema in Teamarbeit verfasst wird, muss der intellektuelle und experimentelle Beitrag des/der DoktorandIn für die individuelle Bewertung klar ersichtlich sein.
Im Rahmen der Doktorarbeit muss sich der/die DoktorandIn mit internationaler wissenschaftlicher Fachliteratur auseinandersetzen und eine für das wissenschaftliche Problem geeignete Methodik auswählen und anwenden. Er oder Sie wird von dem Supervisor unterstützt und muss den Fortschritt der Doktorarbeit und die Resultate in angemessener Form dokumentieren (Projektbuch). Die Arbeit muss auf Englisch verfasst werden, wobei der Abstract sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch einzufügen ist. Die fertiggestellte Doktorarbeit muss dem Studiendirektor vorgelegt werden.