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Förderung und Finanzierung

Für die Finanzierung Ihrer postgraduellen Aus- und Weiterbildung gibt es in Österreich verschiedene Wege. Welche Fördermöglichkeit in Frage kommt, hängt natürlich auch von Ihrer individuellen Situation ab.

Als Service haben wir Ihnen auf dieser Seite einige Informationen zusammengestellt. Weder erhebt diese Auflistung Anspruch auf Vollständigkeit, noch liefert diese Übersicht eine Garantie für die Gewährung einer Förderung.

Für detailliertere und für Sie relevante Informationen wenden Sie sich daher bitte direkt an die betreffende Förderinstitution. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich nach speziellen Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland zu erkundigen.

Alumni-Club-Ermäßigung

Bei einigen Universitätslehrgängen gibt es einen Rabatt für Alumni-Club-Mitglieder:innen. 

Datenbanken für Fördermöglichkeiten

Österreichische Datenbanken für Stipendien und Forschungsförderung (im Ausland)

  • Österreichs größte Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung: www.grants.at 
  • Österreichischer Austauschdienst: www.oead.at

EU-Förderungen

Die Europäische Kommission fördert die Weiterbildung innerhalb der EU mit verschiedenen Intitiativen, die unter „Eramus+“ zusammengefasst sind.

Erasmus+

Förderinstitutionen in einzelnen Bundesländern

WAFF – Wiener ArbeitnehmerInnenFörderungsFonds (Weiterbildungskonto)

Bildungsförderung der Arbeiterkammer (AK)

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Weitere Informationen zur Bildungskarenz und Bildungsteilzeit finden Sie auf der Infoseite von oesterreich.gv.at.

Steuerliche Absetzbarkeit

Arbeitnehmer:innen, selbstständig Erwerbstätige sowie Unternehmen in Österreich können für Weiterbildungsausgaben steuerliche Vergünstigungen geltend machen. 

Die Kosten für ein Studium oder eine Weiterbildung können als Fortbildungskosten, als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf oder als Umschulungskosten absetzbar sein. Hierbei können nicht nur Kurs- und Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Weiterbildung zusammenhängende Kosten abzugsfähig sein wie z.B. Kosten für Unterlagen, Skripten, Fachliteratur, Arbeitsmittel (Notebook, PC, Drucker, Scanner), Fahrtkosten, Tagesgelder, Nächtigungskosten, Internet- und Telefonkosten.

Steuervorteile für Arbeitnehmer:innen

Bildungskosten sind als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung – für unselbstständig Erwerbstätige – von der Steuer absetzbar.

Steuervorteile für selbstständig Erwerbstätige

Selbstständig Erwerbstätige können Weiterbildungsmaßnahmen (und die damit in Verbindung stehenden Kosten) in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben verbuchen, die steuermindernd wirken.

Förderungen und Steuervorteile für Unternehmen

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) – Förderungen für Unternehmen

Förderdatenbank der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)

Bei Unternehmen senken Fortbildungskosten als Betriebsausgaben die Steuerbemessungsgrundlage. Darüber hinaus können Bildungsfreibeträge für die Weiterbildungskosten und Bildungsprämien geltend gemacht werden.

Weitere Informationen zu Steuervorteilen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre:n Steuerberater:in oder an das Bundesministerium für Finanzen.

Bildungsdarlehen: „Bildungskredit“

Der Bildungskredit als Form der finanziellen Unterstützung wird in Deutschland vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben und bietet Studierenden einen zinsgünstigen Kredit (weitere Informationen). Es muss sich um eine Vollzeitausbildung an einer Hochschule im Inland oder einer gleichwertigen Bildungseinrichtung im europäischen Ausland handeln. 

In Österreich bieten einige Finanzinstitute günstige Kredite für Bildungszwecke an. Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihre Bank oder Bausparkasse.