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Häufig gestellte Fragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist ein vom Senat der MedUni Wien eingerichtetes Gremium. Seine  Funktionsperiode beträgt 3 Jahre. Der AKG besteht aus 12 Mitgliedern und 12 Ersatzmitgliedern, zusammengesetzt aus Vertreter:innen der Professor:innenschaft, des wissenschaftlichen Personals, des allgemeinen Personals und der Studierenden und wird von den jeweiligen Berufsgruppen gewählt bzw. von der Studierendenvertretung entsandt.

Der AKG berät und unterstützt alle Universitätsangehörigen weisungsfrei und unabhängig in Fragen von Gleichstellung und bei Fällen von Diskriminierung, (sexueller) Belästigung oder Mobbing.

 

Betroffene können sich beim AKG-Büro - aber auch direkt bei AKG-Mitgliedern -  in Fällen von Diskriminierung, (sexueller) Belästigung und Mobbing – auch anonym - melden. Jeder Fall wird vertraulich behandelt. Interventionen werden nur mit dem Einverständnis der Betroffenen unternommen. Vergleiche ausführlicher hier.

Diskriminierung liegt vor, wenn aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung Kommentare geäußert sowie diesbezügliche oder andere benachteiligende Handlungen auf Grund unsachlicher Differenzierungen gesetzt werden.  

Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn jemand auf Grund eines der oben genannten Merkmale weniger günstig behandelt wird.

Mittelbare Diskriminierung findet statt, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren benachteiligend aufgrund der oben genannten Merkmale auf Personen wirken, es sei denn, es liegen besondere Rechtfertigungsgründe vor.

Weiterführende Informationen finden sich hier.

Es handelt sich dann um Belästigung, wenn auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung ein entwürdigendes und unerwünschtes Verhalten gesetzt wird.

Weiterführende Informationen finden sich hier.

Es handelt sich dann um sexuelle Belästigung, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde der betroffenen Person beeinträchtigt und von der betroffenen Person unerwünscht ist.

Darunter fallen körperliche, verbale und non-verbale Übergriffe. Auch sexualisierte Bilder oder Gesten können sexuelle Belästigung sein.

Weiterführende Informationen finden sich hier.

Mobbing ist eine über einen längeren Zeitraum anhaltende konfliktbelastete Kommunikation unter Kolleg:innen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter:innen oder im Studium unter Studierenden bzw. Studierenden und Lehrenden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist, z.B. Verweigerung von Kontakten bzw. systematische Isolierung, Druckausübung durch Beschimpfungen oder Drohungen, systematische Verschlechterung der Qualität der Arbeitsaufgaben, Angriffe auf das soziale Ansehen der betroffenen Person oder Gewalt bzw. Gewaltandrohungen (vgl. z.B. AK-Selbst-Test zu Mobbing (pdf-download)).

Weiterführende Informationen finden sich hier.

Zu den Aufgaben der universitätsinternen Schiedskommission gehören u.a.: (vgl. UG § 43)

  • Die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität
  • Die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung oder eines Verstoßes gegen das Frauenförderungsgebot oder gegen den Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan der Universität durch die Entscheidung eines Universitätsorgans
  • Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des AKG bzw. bei Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlags des AKG

Beschwerden bei der Schiedskommission haben aufschiebende Wirkung! (z.B. bei Stellenbesetzungen)