Der Behindertenbeirat der Medizinischen Universität Wien hat als Ziel, die Teilnahme von Menschen mit Behinderung und chronisch kranken Personen am gesamten Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb zu gewährleisten. Jede Form von diskriminierenden Vorgehen oder Verhalten gegen Menschen mit Behinderung oder chronisch kranke Personen wird nicht toleriert
Professor.innen
- Ao. Univ. Prof. Dr. Richard Crevenna, MBA MSc (Vorsitzender)
- Prof. Ing. Dr. Ingwald Strasser
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen im Forschungs- u. Lehrbetrieb
- Ao. Univ. Prof. Dr. Michael Georgopoulos
- Dr. Florian Hofmann
Allgemeines Universitätspersonal
- Dr.in Klara Eichler (Ersatzmitglied)
- Maria Babic (stv. Schriftführerin)
- Harald Trezza
- Prof. Ing. Dr. Ingwald Strasser
- Mag.a Daniela Marschall
- Mag. a Sandra Steinböck
- Julia Sternik
- Valerie Welkhammer (Schriftführerin)
- Lena Linecker, MA
- Mag.a Angelika Hoffer-Pober, MSc (Ersatzmitglied)
Studierende
- David Zach
Betriebsrat wissenschaftliches Personal
- Assoc.-Prof. Dr. med.univ. Johannes Kastner
Betriebsrat allgemeines Personal
- Gabriele Waidringer
Behindertenvertrauensperson
- OR. Mag.a Margarete Steiner
Behindertenbeauftragte
- AR Susanne Vock
Beratende Mitglieder ohne Stimmberechtigung
- DDr. Johann A. Regner (Ärztekammer Burgenland)
Studieren mit Behinderung oder speziellen Bedürfnissen
Für Studierende und Mitarbeiter:innen der Medizinischen Universität Wien wurde ein Behinderten-Referat für behinderte und chronisch kranke Menschen eingerichtet. In der Studienabteilung der Medizinischen Universität Wien steht die Behindertenbeauftragte allen Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Aufgaben
Behindertenbeauftragte setzen sich für behindertengerechte Studienbedingungen ein und haben folgende Aufgaben:
- Beratung und Information behinderter und chronisch kranker Studierender in allen Fragen, die im Zusammenhang mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung und Studium stehen, wie beispielsweise finanzielle Förderungen, rechtliche Rahmenbedingungen usw.
- Individuelle Unterstützung in der jeweiligen Studien- bzw. Arbeitsplatzsituation
- arbeiten mit dem Lehrkörper, den Selbstverwaltungsgremien und anderen zuständigen Einrichtungen der Universität zusammen, um Lern-, Prüfungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Belange behinderter Studierender und MitarbeiterInnen berücksichtigen
- sorgen für die Möglichkeit des regelmäßigen Erfahrungsaustausches innerhalb der Universität, z.B. in Form von Arbeitskreisen oder Interessensgemeinschaften
- wirken bei Maßnahmen zur Integration an der Universität mit
- arbeiten mit den für Baumaßnahmen zuständigen Abteilungen zusammen, sie sind initiativ bei der Einleitung baulicher Veränderungen tätig, um damit die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen sicher zu stellen
- wirken bei der behindertenspezifischen Ausstattung der zentralen wissenschaftlichen Dienstleistungseinrichtungen mit Förderung:Studierende mit einer Behinderung von mindestens 50% haben Anspruch auf ein Behindertenstipendium in der Höhe von € 450,00 pro Semester.
Voraussetzung dafür sind der Nachweis der Behinderung (Ausweis des Bundessozialamtes) und positiv absolvierte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 4 Semesterstunden Anträge sind an die Studien- und Prüfungsabteilung zu richten. Die Antragsfrist endet mit Ende der Nachfrist für die Zulassung (§ 61 Abs. 2 UG 2002) für das darauf folgende Semester.