Der Betriebsrat ist die Interessensvertretung der Belegschaft und hat Mitspracherechte bei personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen.
Der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal besteht aus 16 Mitgliedern und befasst sich mit folgenden Bereichen:
Er verhandelt Betriebsvereinbarungen, sorgt für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen, macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit, hat Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, hat das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten, hat das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten, kann – unter bestimmten Voraussetzungen – Versetzungen verhindern und muss über alle die Arbeitnehmer:innen betreffenden Angelegenheiten informiert werden.