Als Interessensvertretung des wissenschaftlichen Personals kümmert er sich v.a. um die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen des wissenschaftlichen Personals.
Die Aufgaben des Betriebsrates sind in einer Generalklausel definiert als Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Mitarbeiter/Innen. Wir werden uns gemeinsam bestmöglich bemühen Ihre Interessen dahingehend zu vertreten und stehen jederzeit auch für Einzelgespräche und Beratungen für Sie zur Verfügung. Zögern Sie nicht eines der Mitglieder des Betriebsrates bei Problemen oder Anliegen zu kontaktieren, insbesondere da dieses Gremium seit Inkrafttreten des neuen Universitätsgesetzes das einzig verbleibende Vertretungsgremium der Mitarbeiter:innen ist.