Für die Vermittlung in Streitfällen und die Lösung interner Konfliktsituationen ist die Schiedskommission verantwortlich.
Nach Ablauf der neunten Funktionsperiode wurde am 10.10.2022 die Schiedskommission neu konstituiert. Die Schiedskommission hat gemäß § 43 Abs. 1 UG folgende Aufgaben:
- Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Medizinischen Universität Wien
- Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch die Entscheidung eines Universitätsorgans
- Entscheidung über Einrede der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen binnen vier Wochen
- Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlages des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen binnen 14 Tagen
Mitglieder
Gemäß § 43 Abs. 9 UG wurden folgende Personen – vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen – als Mitglieder der Schiedskommission der Medizinischen Universität Wien nominiert:
Senat
- Univ. Prof. Dr. Hans Lassmann (Arzt)
- Univ. Prof. Dr.in Ingrid Pabinger (Ärztin)
- Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hannes Stockinger (Ersatzmitglied)
- Univ. Prof. i.R. Dipl.-Ing.in Dr.in Christine Mannhalter (Ersatzmitglied)
Universitätsrat
- Dr.in Anna Sporrer (Juristin)
- Dr.in Alice Epler (Rechtsanwältin)
- Dr.in Anneliese Stocklaska (Ersatzmitglied)
- FH-Prof.in Mag.a Dr.in Bettina Gneisz-Al-Ani (Ersatzmitglied)
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
- Univ. Prof.in Dr.in Sylvia Knapp (Ärztin)
- Dr.in Helene Klaar (Rechtsanwältin)
- Univ. Prof. Dr. Herbert Watzke (Ersatzmitglied)
- Ao. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Athanasios Makristathis (Ersatzmitglied)
In der konstituierenden Sitzung vom 10.10.2022 wurde VPin Dr.in Anna Sporrer zur Vorsitzenden und Univ. Prof.in Dr.in Sylvia Knapp zur stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedskommission bestellt. Die Funktionsperiode der Schiedskommission beträgt zwei Jahre.