Der Senat ist eines der drei kollegialen Leitungsorgane der Medizinischen Universität Wien (MedUni Wien).
Dem Senat gehören 13 Vertreter:innen der Universitätsprofessor:innen einschließlich der Leiter:innen, sechs Vertreter:innen der Universitätsdozent:innen und sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen im Forschungs- und Lehrbetrieb einschließlich Ärzt:innen in Facharztausbildung, sechs Vertreter:innen der Studierenden und ein:e Vertreter:in des allgemeinen Universitätspersonals an.
Die Vertreter:innen und der Studierenden sind nach den Bestimmungen des Hochschüler:innengesetzes 2014 (HSG 2014) in den Senat zu entsenden. Die Vertreter:innen der übrigen Personengruppen werden im Wege der „Wahl zum Senat“ bestimmt (siehe Punkt „Wahl zum Senat“ unten).
Weiters hat ein:e Vertreter:in des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen das Recht, an den Sitzungen des Senats mit beratender Stimme teilzunehmen.
Die konstituierende Sitzung des Senats für die siebente Funktionsperiode (01.10.2022 bis 30.09.2025) fand am 30.09.2022 statt.
Aufgaben des Senats
Die Aufgaben des Senats sind insbesondere in §25 (1) Universitätsgesetz 2002 definiert.
Kurz gefasst zählen zu den Aufgaben des Senats:
- Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorates;
- Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans;
- Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans;
- Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats;
- Zustimmung zur Ausschreibung für die Funktion des Rektors oder der Rektorin innerhalb von zwei Wochen ab Vorlage durch den Universitätsrat;
- Erstellung eines Dreiervorschlages an den Universitätsrat für die Wahl des Rektors oder der Rektorin unter Berücksichtigung des Vorschlages der Findungskommission;
- Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors bezüglich der Vizerektor:innen (Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag);
- Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von Vizerektor:innen;
- Mitwirkung an Habilitationsverfahren;
- Mitwirkung an Berufungsverfahren;
- Erlassung und Änderung der Curricula für Studien (§ 58) nach Maßgabe der §§ 22 Abs. 1 Z 12 und 54d Abs. 2;
- Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolvent:nnen von Universitätslehrgängen;
- Abgabe von Gutachten im Beschwerdevorentscheidungsverfahren;
- Einsetzung von Kollegialorganen mit und ohne Entscheidungsbefugnis;
- Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen;
- Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der entscheidungsbefugten Kollegialorgane;
- Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat;
- Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen;
- Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission.
Senatsmitglieder der laufenden Funktionsperiode 01.10.2022 - 30.09.2025
einschließlich der Leiter:innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben
sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen im Forschungs- und Lehrbetrieb einschließlich Ärzt:innen in Facharztausbildung
Alle Mitglieder des Senats erfüllen diese Aufgabe ehrenamtlich und erhalten hierfür keine Vergütung.
Sitzungstermine, 7. Funktionsperiode
- 30.09.2022 - Konstituierende Sitzung
- 21.10.2022
- 02.12.2022
- 20.01.2023
- 17.03.2023
- 05.05.2023
- 23.06.2023
- 29.09.2023
- 17.11.2023
- 26.01.2024
- 01.03.2024
- 19.04.2024
- 14.06.2024
- 04.10.2024
- 22.11.2024
- 24.01.2025
- 21.03.2025
- 09.05.2025
- 27.06.2025
Der Senat hat für Berufungs- und Habilitationsverfahren, sowie für die Erlassung und Änderung der Curricula entscheidungsbefugte Kollegialorgane (Kommissionen) einzusetzen.
Derzeit sind an der MedUni Wien folgende Kommissionen eingerichtet:
- Curriculumkommission Humanmedizin
- Curriculumkommission für die Doktoratsstudien
- Curriculumkommission Zahnmedizin
- Curriculumkommission für Universitätslehrgänge
- Habilitationskommissionen
- Berufungskommissionen
Darüber hinaus können vom Senat zur Beratung oder Entscheidung einzelner seiner Aufgaben weitere Kollegialorgane eingerichtet werden; ein Beispiel hierfür ist die "Senatskommission für Beschwerden in Studierendenangelegenheiten".
Die Kommissionen erfüllen wichtige Gestaltungs- und Kontrollfunktionen an der MedUni Wien.
Der Senat hat die Möglichkeit neben den obligatorisch zu besetzenden Kommissionen, eigenständig Arbeitsgruppen einzusetzen.
Für die folgenden bereits bestehenden Arbeitsgruppen wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Senats 2019 die Weiterführung beschlossen:
- AG "Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessor:in"
- AG Ehrungen im Namen der Satzung
- Redaktionskomitee "Ehrentitel Lehre"
- AG Zahnmedizin
- AG "Habilitationen Überarbeitung der Kriterien"
Die folgenden Arbeitsgruppen wurden durch die Neubesetzung des Senats 2019 neu gegründet:
- AG MedUniWien 2030:
Die AG dient der strategischen Diskussion und Erstellung von Konzepten, um das Forschungsumfeld an der MedUni Wien kontinuierlich zu verbessern. Die in der AG behandelten Themen beinhalten unter anderem die Stärkung vorhandener Schwerpunkte und die Etablierung neuer Forschungsbereiche, Nachwuchsförderung und Karriereentwicklung, sowie Core Facilities und Infrastruktur. Das Ziel der AG ist den Blick nach vorne zu richten und eine Vision zu entwickeln, wie sich die MedUni Wien im Jahr 2030 in einem internationalen Umfeld positioniert.
Koordinator: Univ. Prof. Wilfried Ellmeier - AG Zusammenarbeit MUW/KAV:
Die Arbeitsgruppe bespricht die Berührungspunkte im Rahmen der Zusammenarbeit der MedUni Wien mit der Stadt Wien
Koordinator: Assoc. Prof. Martin Andreas - AG PhD-Recruiting:
Die AG erarbeitet Richtlinien und Prozesse, um einen gemeinsamen Rekrutierungsprozess aller PhD Programme an der MedUni Wien nach internationalem Vorbild zu implementieren. In weiterer Folge sollen auch Maßnahmen entwickelt werden, die PhD Studierenden während Ihrer Zeit an der MedUni Wien sowie bei ihren nächsten Karriereschritten optimal unterstützen sollen. Damit soll auch eine höhere Sichtbarkeit und Attraktivierung der MedUni Wien als internationales Zentrum für biomedizinische Forschung gewährleistet werden.
Koordinator: Univ. Prof. Christoph Binder - AG Renommee der MedUni Wien:
Die Arbeitsgruppe setzt sich mit der Sichtbarmachung der Leistungen der MedUni Wien auseinander. Unsere Universität hat vieles zu bieten und liegt im Europäischen Spitzenfeld, dennoch ist noch viel zu tun, um unser Ansehen, unsere Attraktivität für Studierende und Lehrende, aber auch unsere wissenschaftlichen Ergebnisse zu verbessern. Die Aufgabe unserer Arbeitsgruppe ist es dabei nicht nur, die MedUni im internationalen Vergleich zu bewerten, sondern auch interne und externe Maßnahmen aufzuzeigen, um uns weiter zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe steht dabei in regem Austausch mit der gleichnamigen Task Force des Rektorats.
Koordinator: Univ. Prof. Bruno Podesser - AG Leben an der MedUni Wien:
Die MedUni Wien ist eine vielseitige Institution mit zahlreichen Mitarbeiter:innen, unterschiedlichsten Aufgaben und einer großen gesellschaftlichen Verantwortung. Die Arbeitsgruppe definiert Handlungsfelder und Herausforderungen, formuliert Ziele und erarbeitet konkrete Lösungen, um das Miteinander an der MedUni Wien zu fördern. Im Sinne der Wirkungsorientierung werden die Ergebnisse kontinuierlich evaluiert.
Koordinatorin: Dr. Miriam Hufgard-Leitner
Die MedUni Wien ist eine hochangesehene Institution für Forschung, Lehre und angewandte Medizin. Durch das Wirken aller Mitarbeiter:innen wird die MedUni Wien stetig weiter entwickelt.
Interesse, Engagement und Mitarbeit an unserer Institution sind herzlich willkommen.
Wenn auch Sie Interesse an der Arbeit des Senats haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihren Vertreter:innen im Senat auf.
Die Funktionsperiode des Senats beträgt drei Jahre und beginnt mit dem 1. Oktober des betreffenden Jahres. Die jüngste Wahl, welche zur aktuellen Zusammensetzung des Senats führte, wurde am 13. und 14. September 2022 abgehalten.
Die Wahlen zum Senat sind im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien von der Rektorin oder vom Rektor spätestens fünf Wochen vor dem Wahltag auszuschreiben (Tag der Wahlausschreibung, "Stichtag")
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Wahlausschreibung ("Stichtag") in einem aktiven Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Wien stehen.
Bis spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag können bei der Wahlkommission schriftlich Wahlvorschläge eingebracht werden.
Die Durchführung der Wahl zum Senat ist im Detail im I. Abschnitt der Satzung der MedUni Wien geregelt.