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Anwesenheit und Fehlzeiten

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Klare und verbindlich geregelte Anwesenheitszeiten sind im KPJ ein wichtiges Qualitätskriterium. In der Regel beträgt die Anwesenheit der Studierenden im Spital 35 Stunden in der Woche.

Die Basisanwesenheitszeit beträgt im KPJ 7 Stunden an 5 Tagen der Woche. Dies entspricht 35 Stunden pro Woche. Die Anwesenheitszeit soll 35 Stunden/Woche nicht überschreiten. Überstunden werden durch Freizeit 1:1 abgegolten. Die Ableistung kann in Sonderfällen nach begründetem Antrag in Teilzeit (50%) absolviert werden. Österreichische gesetzliche Feiertage, der 24.12. und der 31.12. sind keine verpflichtenden Anwesenheitstage.

Entsprechend den Möglichkeiten des LKH sollen mind. 3 und max. 8 Journaldienste (max. 24 Stunden) im KPJ-Tertial (pro 16 Wochen) abgeleistet werden. Dabei muss die Anwesenheit zu Kernzeiten die Journaldienstzeiten deutlich übertreffen. Am Tag nach Nachtdiensten ist eine Anwesenheit nicht gestattet. Die absolvierte Zeit ist entsprechend auszugleichen. Wenn keine räumlichen Voraussetzungen für Studierende bei Journaldiensten vorhanden sind, sind diese nicht obligatorisch.

Anrechnungsfähig sind ausschließlich zusammenhängende Zeiten von mind. 8 Wochen Dauer (Ausnahmen bei einigen Wahlfächern sind explizit zu definieren). Rotationen innerhalb einer Abteilung inklusive deren Ambulanzen im KPJ-Tertial sind möglich und erwünscht. Ein einmaliger Wechsel der Abteilung bei 16 wöchigen KPJ-Tertialen ist möglich.

Insgesamt sind 25 Tage Fehlzeiten erlaubt (alle Formen der Abwesenheit inkludiert); max. 10 Fehltage in einem KPJ-Tertial. Darüber hinausgehende Fehltage sind nachzuholen, sowohl auf das gesamte KPJ bezogen (= 25 Tage), als auch bzgl. einem KPJ-Tertial (= 10 Tage). Bei Fehltagen (Urlaubstagen) ist Einvernehmen mit dem Lehrkrankenhaus / der Lehrpraxis herzustellen. Gesonderte Regelungen für längere Fehlzeiten (Schwangerschaft, länger andauernder Krankheit, Pflege) können getroffen werden.