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Versicherungsrechtliche Situation

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Für sämtliche Mitglieder der Österreichischen Hochschüler:innenschaft (ÖH) besteht eine abgeschlossene Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Durch die Einzahlung des ÖH-Beitrages sind von dieser Versicherung grundsätzlich alle Studierenden erfasst, die zum Studium zugelassen worden sind bzw. die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben. Unter diesen Voraussetzungen gelten grundsätzlich auch – allerdings in eingeschränktem Ausmaß – die leiblichen, nachweislich im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder der Studierenden als versicherte Personen. Im Leistungsfall gilt die Inskriptionsbestätigung als Versicherungsnachweis.

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung besteht für die den zum Studium zugelassenen (inskribierten) Studierenden „persönlich obliegende, gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Personen- und Sachschäden, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben“. Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt EUR 1.000.000,00. Damit ist insbesondere auch die „Ausübung von Tätigkeiten wie z. B. Praktikum und sonstige Weiterbildungsmaßnahmen (welche durch Gesetz, Verordnung, Studienplan vorgesehen sind oder die der Weiterbildung der Studierenden dienen) im In- und Ausland“ erfasst. Versicherungsschutz besteht hierbei jedoch nur dann, wenn der Dienstgeber nicht gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, eine gleichwertige Versicherung abzuschließen.

Die Unfallversicherung der ÖH schließt u.a. alle Unfälle ein, die „bei der Ausübung von Tätigkeiten wie z. B. Praktikum und sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen (welche durch Gesetz, Verordnung, Studienplan vorgesehen sind oder der Weiterbildung der versicherten Personen dienen) im In- und Ausland“ passieren. Die Versicherungssummen der Unfallversicherung betragen EUR 7.500,- für Unfallkosten sowie EUR 15.000,- bei Unfalltod. Das Unfallkapital beträgt EUR 50.000,-. Darüber hinaus sind alle Studierende gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. i ASVG in der gesetzlichen Unfallversicherung nach ASVG teilversichert.

Der Versicherungsschutz (Haftpflicht– und Unfallversicherung) besteht darüber hinaus u.a. während freiwilliger Famulaturen und Pflichtfamulaturen, sonstiger klinischer Praktika und alle der Weiterbildung dienenden Lehrveranstaltungen und Praktika im In- und Ausland (zum Beispiel: die Tätigkeit während des Klinisch praktische Jahres im Rahmen des Studiums der Humanmedizin).

Neu ist auch der Versicherungsschutz bei der Behandlung von Nadelstichverletzungen. Siehe dazu » Nadelstichverletzungen.

Nähere Informationen, die genauen Versicherungsstatuten sowie Formulare im Schadensfall finden Sie auf der Homepage der » ÖH Bundesvertretung.