Alle KPJ-Tertiale können im Ausland an einer Universitätsklinik oder deren Lehrkrankenhäuser absolviert werden.
Alle KPJ-Tertiale können im Ausland an einer Universitätsklinik oder deren Lehrkrankenhäuser absolviert werden. Die MedUni Wien begrüßt die Aktivitäten zur Mobilität. Es ist möglich im 5. und 6. Studienjahr für insgesamt eineinhalb Jahre ins Ausland zu gehen. Die Absolvierung eines Tertiales des 5.SJ. im Ausland entspricht dabei 1/6 eines Jahres, Halbtertiale (Augenheilkunde bzw. HNO) entsprechen 1/12 eines Jahres. Die Absolvierung eines KPJ-Tertiales mit 16 Wochen entspricht 1/3 eines Jahres, ein KPJ-Wahlfach-Tertial mit 8 Wochen entspricht 1/6 eines Jahres. Ein KPJ-Pflicht-Tertial (A oder B) kann generell im Ausland absolviert werden. Das zweite KPJ-Pflicht-Tertial kann auf gesonderten Antrag im Ausland absolviert werden, wenn die curricularen Lernziele erreicht werden.
Auslandstertiale müssen im Vorhinein an der MedUniWien beantragt werden. Der zeitliche Ablauf und die Strukturierung des Auslandsaufenthalts sind im Zuge der Antragstellung zu spezifizieren.
Die Absolvierung von KPJ-Tertialen im Ausland ist ausnahmslos an Universitätskrankenhäusern und/oder deren Lehrkrankenhäusern möglich. Voraussetzung für einen positiven Vorausbescheid ist die Bestätigung des Training Agreements durch die jeweilige Einrichtung.
Betreffend Details zu Auslandsaufenthalten kontaktieren Sie bitte fristgerecht das International Office for Student & Staff Affairs.
Details finden Sie unter » Auslandsaufenthalte, » ERASMUS Plus und » FREE MOVER (6. Studienjahr N202)