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Studierende

Nadelstichverletzungen

Die am 1.10.2014 in  Kraft getretene neue Unfall- und Haftpflichtversicherung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) inkludiert explizit Nadelstichverletzungen von Studierenden mit folgendem Passus:

In Ergänzung von Art. 6 Punkt 4 der AUVB 2013 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Behandlung von Nadelstichverletzungen sowie die daraus folgende prophylaktische Therapie zur Vorbeugung von Infektionen (z.B. HIV, Hepatitis A, B und C) gemäß den jeweils gültigen Richtlinien der entsprechenden Krankenanstalten. Zu Nadelstichverletzungen zählen Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzungen mit scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten (z.B. Kanülen, Lanzetten, Skalpellen), welche durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten des Patienten verunreinigt sein können.


Vorgangsweise bei Nadelstichverletzungen in WIGEV-Spitälern und im AKH Wien

Im Fall einer Nadelstichverletzung einer/eines Medizinstudierenden (im Rahmen der Tertiale oder des Klinisch Praktischen Jahres) sollen wie bei WIGEV-Mitarbeiter:innen Sofortmaßnahmen in der jeweiligen Dienststelle eingeleitet werden (Wunde ausreichend bluten lassen oder durch Druck Blutung induzieren (5 Minuten), alkohol- oder jodbasiertes Antiseptikum in die Wunde einbringen und einwirken lassen (mind. 30 Sekunden). Wenn möglich: Namen und Geburtsdatum der Herkunftspatient:innen notieren sowie Serostatus (HBV, HCV, HIV) eruieren. Aufsuchen des arbeitsmedizinischen Dienstes der jeweiligen Dienststelle, inklusive Blutabnahme, dem jeweiligen hausinternen Procedere folgend.
Sollte jedoch über die erste Blutabnahme hinaus eine Weiterbehandlung oder Nachsorge im Sinne z.B. einer virostatischen Prophylaxe notwendig werden, sollen die Studierenden umgehend an das AKH und den dortigen arbeitsmedizinischen Dienst überwiesen und weiter betreut werden. Ansprechpartner am AKH ist Dr. Rudolf Stöger, 01/404 00-16500.