Fragen zu den Lehrkrankenhäusern im KPJ
- An welchen Krankenhäusern darf das KPJ geleistet werden?
Die Absolvierung des KPJ ist an den von der MedUni Wien akkreditierten Lehrkrankenhäusern sowie an den Universitätskliniken möglich.
- Steht es einem frei, in welchem Krankenhaus man die jeweiligen Fächer absolvieren möchte? Kann ich mich bei den entsprechenden Krankenhäusern eigenständig bewerben oder werde ich zugeteilt?
Sie können jede von der MedUni Wien akkreditierte Krankenanstalt zur Absolvierung eines KPJ-Tertials wählen. Sie müssen sich eigenständig bewerben, eine Zuteilung durch die MedUni Wien ist nicht vorgesehen.
- Ich interessiere mich sehr dafür mein komplettes KPJ im AKH zu absolvieren und wollte mich deshalb erkundigen, wann und wo ich mich diesbezüglich bewerben kann?
Das Bewerbungsprocedere für Plätze im AKH Wien ist unter dem Punkt „Universitätskliniken“ zu finden.
- Gibt es ein Infoblatt, das man an nicht akkreditierte Krankenhäuser in Österreich schicken kann?
Zu Fragen der Akkreditierung sind Krankenanstalten gebeten, sich an das Büro der Curriculumdirektion der MedUni Wien zu wenden.
- Ich möchte mein KPJ-Tertial an einer Uniklinik in Österreich (außerhalb der MedUni Wien) absolvieren. Ich finde diese aber nicht auf der Liste der akkreditierten Krankenhäuser.
Alle Universitätskliniken der öffentlichen Medizin-Universitäten in Graz, Innsbruck und Wien sind a priori zur Ausbildung berechtigt. Daher werden KPJ-Tertiale, die an diesen Universitätskliniken in der für die MedUni Wien notwendigen Dauer (16 bzw. 8 Wochen) und entsprechend dem Ausbildungsplan der MedUni Wien absolviert werden, anerkannt. Universitätskliniken von Privat-Universitäten sind in der Liste der akkreditierten Lehrkrankenhäuser zu finden.
- Wenn eine Krankenanstalt zwei Standorte hat (z.B. LKH Baden-Mödling), darf ich dann ein Pflichttertial auf die beiden Standorte aufteilen? (zB. 8 Wochen Unfallchirurgie am Standort Baden und 8 Wochen Anästhesie am Standort Mödling)
Nein, dies ist im Allgemeinen nicht möglich. Das Pflichttertial ist kontinuierlich an einem Haus zu absolvieren, daher wird ein Abteilungswechsel an verschiedenen Standorten nicht anerkannt. Eine Ausnahme bilden Abteilungen, die an zwei Standorten gemeinsam geführt werden. Ein Beispiel ist die Unfallchirurgie in Baden/Mödling. In diesem Fall ist ein Standortwechsel von der gemeinsam geführten Abteilung auf dieselbe Abteilung des zweiten Standortes und vice versa möglich. Bitte beachten Sie, dass beide Abteilungen akkreditiert sein müssen.
- Ich möchte auf einer rein orthopädischen/ unfallchirurgischen (traumatologischen) Abteilung mein Pflichttertial B absolvieren. Kann ich Orthopädie/ Unfallchirurgie (Traumatologie) als Wahlfach wählen?
Nein. Orthopädie und Traumatologie ist laut Ärzteausbildungsordnung 2015 als ein Fach geführt.
- Das Lehrkrankenhaus bietet keine Geburtshilfe/ Frauenheilkunde an. Kann ich trotzdem das Wahlfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe absolvieren?
Um die gesamten Ausbildungsziele des Wahlfaches Frauenheilkunde und Geburtshilfe zu erreichen, ist es dazu erforderlich, dass Sie 8 Wochen an dieser Abteilung, sowie weitere 8 Wochen an der Partnerabteilung absolvieren (analog der Facharztausbildung im Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe an dieser Abteilung, die nur in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt werden kann). Die Plätze für die kombinierten zwei Mal 8 Wochen an der Abteilung und Partnerabteilung sind gemeinsam zu buchen. An der Abteilung ist der Teilausbildungsplan "Frauenheilkunde", an der Partnerabteilung der Teilausbildungsplan "Geburtshilfe" zu erfüllen. Die zwei Testatblätter der Abteilung und der Partnerabteilung sind gemeinsam in der Studienabteilung einzureichen.
- Kann ich im St.-Anna-Kinderspital ein Tertial für das Tertial A (Innere Medizin) und/oder B (Chirurgische und perioperative Fächer) absolvieren?
Nein, dies ist nicht möglich. Tertiale im St. Anna-Kinderspital können nur als Tertial C (Kinder- und Jugendheilkunde) angerechnet werden.